Schlagwort: Vergleichsbetrag

Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig

Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge nur teilweise steuerpflichtig

Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung  die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Abfindung: Steuerfreier Schadenersatz statt steuerpflichtige Einnahme

Abfindung: Steuerfreier Schadenersatz statt steuerpflichtige Einnahme

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind zwar zu versteuern, unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber die so genannte Fünftel-Regelung zur Anwendung. So wird zumindest eine kleine Steuerminderung erreicht. In Einzelfällen können Bestandteile der Abfindung aber ganz steuerfrei bleiben – wenn es sich nämlich um echten Schadenersatz handelt und die Zahlung nicht nur für den Ausgleich entgangener Einnahmen geleistet wird.
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