Schlagwort: Verpflegung

Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitern freie Verpflegung oder Unterkunft, ist ein bestimmter Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sofern keine Vollverpflegung gewährt wird, ist der anteilige Sachbezugswert für die einzelne Mahlzeit anzusetzen. Grundlage ist die „Sozialversicherungsentgeltverordnung“.
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Trockenes Brötchen und Kaffee kein steuerpflichtiges Frühstück

Trockenes Brötchen und Kaffee kein steuerpflichtiges Frühstück

Erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freie oder verbilligte Verpflegung, so ist der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bewertet wird der Vorteil nach den amtlichen Sachbezugswerten, die allerdings – gemessen am allgemeinen Preisniveau – vergleichsweise niedrig scheinen. Wenn der Arbeitgeber nun morgens seinen Mitarbeitern lediglich trockene Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) und Kaffee kostenlos zur Verfügung stellt, ist die Frage, ob dies als „Frühstück“ zu beurteilen und zu versteuern ist.


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