Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für den steuerlichen Abzug von Spenden an ausländische Organisationen. Spenden können nur noch berücksichtigt werden, wenn der Empfänger im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit.
Schlagwort: Zuwendungsbestätigung
Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis
Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge müssen durch eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (umgangssprachlich: Spendennachweis) nachgewiesen werden. Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
Spenden: Keine Spendenbescheinigung mehr für UNICEF-Weihnachtskarten
Jedes Jahr bietet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Weihnachtskarten und andere Grußkarten an. Mit dem Kauf der Karten wird die weltweite Arbeit von UNICEF für Kinder in rund 150 Ländern unterstützt. Aufgrund einer Ausnahmeregelung – aus Billigkeitsgründen – konnte der Käufer solcher Karten bisher von einem Steuervorteil profitieren.
Spenden: Gutes tun wird vom Fiskus belohnt
Spenden können Sie komplett als  Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) im Jahr abzugsfähig. 
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