Werbemittel steuerlich geltend machen

Werbeartikel sind zwar Kosten für das Unternehmen, doch die Vorteile von Werbemittel überwiegen den finanziellen Aufwand um ein Vielfaches. Denn mit Werbegeschenken betreibt ein Unternehmen automatisch Marketing und Geschäftspartner freuen sich über eine kleine Aufmerksamkeit. Außerdem können Unternehmen Werbemittel steuerlich absetzen. Wie das funktioniert und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was zählt eigentlich als Werbung?

Sobald der Firmenname des Unternehmens auf einem Marketingartikel vorhanden ist, gilt er als Werbegeschenk. Vorrausetzung ist natürlich, dass dieser Artikel – wie der Name schon sagt – verschenkt und nicht verkauft wird.  Beliebte Merchandise-Produkte sind hochwertige Notizbücher, USB-Sticks oder ganz klassisch Kugelschreiber. Sachgeschenke mit einem Warenwert unter zehn Euro sind von Steuern befreit.

 

Werbegeschenk nicht gleich Werbegeschenk

Handelt es sich jedoch nicht um Streuartikel wie Kugelschreiber und Co., sondern um Werbegeschenke, die direkt an Geschäftspartner gehen, sollte das Unternehmen folgendes schriftlich festhalten: Wer ist der Empfänger und wie hoch ist der Artikelwert des Werbegeschenks. Denn dann sind die Kosten als Betriebsausgaben bzw. „betrieblich veranlasste Geschenke zu Werbezwecken“ absetzbar.
Zu beachten ist allerdings die Grenze von maximal 35 Euro netto pro Kunde und Jahr. Übersteigt der Betrag diesen Wert, ist das Werbegeschenk entweder gar nicht oder nicht vollständig als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Wichtig ist außerdem, diese finanziellen Daten auf einem Sonderkonto zu führen.

 

Steuerpflicht für Beschenkte?

Alle Beschenkten sind steuerpflichtig, sobald die geschäftlichen Geschenke einen Nettowert von zehn Euro überschreiten. Selbst wenn es sich um Werbeartikel handelt, Geschenke dieser Art werden als „verdecktes Einkommen“ bezeichnet. Aus diesem Grund müssen sie beim Finanzamt angegeben werden.
Pauschalsteuer ist die Lösung
Unternehmen, die regelmäßig Geschenke an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter vergeben, können eine Pauschalsteuer von 30 % abführen. In diesem Fall übernimmt der Schenkende alle steuerlichen Verpflichtungen und entlastet somit den Geschenkeempfänger.

 

Und wie sieht es mit Mitarbeitergeschenken aus?

Geschenke an Mitarbeiter sind steuerfrei, sofern der Sachwert nicht über 44 Euro liegt. Ansonsten sind gegebenenfalls Lohnsteuer oder Sozialabgaben zu bezahlen und zwar sowohl vom Unternehmen als auch vom Mitarbeiter.

 

Das Wichtigste im Überblick

Werbemittel Übersicht

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