Steuerbetrug: So kann er nachgewiesen werden

Deutschland ist eine Nation, die einen globalen Spitzenplatz bei der Steuerlast belegt. Dies gilt nicht nur für die reinen anteiligen Summen, sondern auch für die Zahl der Steuern. Und wie überall, wo Menschen Gelder an den Staat abführen müssen, die sie selbst erwirtschaftet haben, ist der Reiz je nach Charakter natürlich groß, bei den abzuführenden Summen zu seinen Gunsten zu justieren. Das mag aus der Sicht mancher verständlich sein. Ratsam ist es jedoch in keinem Fall, denn Steuerbetrug ist in allen Ausprägungen eine Straftat und hat heutzutage sehr schlechte Chancen, unbemerkt zu bleiben. Dafür sorgen die vielschichtigen Nachweismöglichkeiten.

1. Buchprüfung

Hinter Steuerbetrug vermutet man oftmals böse Absicht – der Wunsch, durch viele Tricks wissentlich zu wenige Steuern zu zahlen. Teilweise ist der Grund dafür jedoch auch schlicht und ergreifend lapidare Nachlässigkeit. Ein Unternehmer führt seine Unterlagen nicht sauber, das Personal in der Buchhaltung macht Fehler, die Sache wird ans Finanzamt gereicht – wo die Ungereimtheiten dann auffallen.

Allerdings ist das noch kein Anlass für eine Buch- bzw. Betriebsprüfung. Erst wenn sich die Ungereimtheiten über mehrere Jahre häufen, ordnet der Sachbearbeiter eine solche Aktion an. Jedoch ist das Risiko dafür sehr gering, denn es gibt eine ganze Reihe von Nichtigkeitsgründen in Jahresabschlüssen, an Korrekturmöglichkeiten.
Ein unbeabsichtigter Steuerbetrug wird davon meistens herausgefiltert, kann berichtigt werden, die Sache ist vom Tisch.

2. Private Informationen

Der deutsche Staat kennt zweierlei Formen von Steuerbetrug:

→ Aktiv vollzogener Steuerbetrug (etwa Angabe falscher Zahlen, Beschönigen von Bilanzen usw.)
→ Durch Unterlassung vollzogener Steuerbetrug (Verschweigen von Geldzuflüssen bspw.)

Und es ist eine Tatsache, dass bei der Aufdeckung nicht nur derjenige belangt wird, der selbst Steuern hinterzieht, sondern auch alle, die Beihilfe dabei leisten – und diese Beihilfe kann auch schon durch bloßen „Dienst nach Vorschrift“ geschehen.

Das wurde Anfang 2015 nochmals in gesetzlicher Form verschärft. Das bedeutet, auch Angestellte, die in die Buchführung involviert sind und „hätten, können, sollten“ wissen müssen, stehen im Aufdeckungsfall in gleicher Schärfe im Ermittlerfokus wie der eigentliche Steuerhinterzieher und werden im Zweifelsfall auch gleich scharf belangt. Seit der Einführung des Gesetzes bekommen die Behörden deshalb immer häufiger Informationen von solchen Angestellten. Allerdings sind diese längst nicht die einzigen Privatinformanten. Dazu gehören auch:

→ Verprellte Liebespartner
→ Geschäftspartner
→ Konkurrenten
→ Eigentlich nicht involvierte Mitarbeiter, die als Whistleblower auftreten

Kurzum: Selbst ohne dass auch nur eine Stunde lang echte Ermittlungsarbeit geleistet werden muss, bekommen die Steuerfahnder bereits sehr häufig wertvolle Hinweise geliefert, die zumindest einen hinreichenden Anfangsverdacht liefern oder auch weit darüber hinausgehen.

3. Detekteien

Längst nicht immer können die Profis ermitteln. Vielfach liegt das an Personalmangel, oftmals auch daran, dass sie im Umfang ihres Handlungsspielraums an das gebunden sind, was die Gesetze vorgeben – und wenn ein Steuerbetrüger gemäß dieser eine offiziell „weiße Weste“ hat, ihm also nichts Stichhaltiges nachgewiesen werden kann, sind ihnen die Hände gebunden.
Dann haben jedoch Menschen, die vielleicht ebenso durch die Hinterziehung betroffen sind, jedoch noch ein Ass im Ärmel. Sie können private Detekteien damit beauftragen, der Sache weiter nachzugehen. Zum Beispiel die Detektei Lentz in Hamburg, welche in Steuerbetrugsfällen ermittelt und dazu noch Büros in ganz Deutschland unterhält.
Zwar sind auch Detektive an Gesetze gebunden. Allerdings können sie in der Regel zielgerichteter arbeiten, haben den „längeren Atem“, können grenzübergreifend agieren – und sitzen so oft genug am längeren Hebel als die Behörden und können damit diese durch stichhaltige Beweise zum durchgreifenden Handeln animieren.

4. Hintergrundermittlungen

Steuerbehörden kündigen nicht immer mit lautem Getöse an, dass sie Ermittlungen gegen jemanden eingeleitet haben. Auch bei Steuervergehen wäre das in vielen Fällen kontraproduktiv, da es dem Beschuldigten ermöglichen würde, Hinweise effektiv zu verwischen.

Aus diesem Grund führt die Finanzverwaltung auch Spurensuche im Hintergrund durch. Sie prüft beispielsweise Bankkonten, durchleuchtet den Verdächtigen über das Internet, die Medien. Vor allem ersteres gibt häufig unfreiwillig direkte Hinweise – etwa der Unternehmer, der im Ibiza-Urlaub mit Freunden feiert, dies in den Sozialen Netzen fotografisch dokumentiert, dann aber die Veranstaltung als Betriebsausgabe angibt.

Vor allem bei Luxusgütern durchforsten die Ämter auch Anzeigenseiten im Internet und stellen bei bedarf auch Anträge bei den Seitenbetreibern zur Aufdeckung von Anbieternamen. Diese Vorgänge werden festgehalten und dann mit den nächsten Steuerunterlagen gegengeprüft. Wurde dann beispielsweise der Verkauf eines Sportboots oder eines Ferienhauses nicht korrekt angegeben, schnappt die Falle zu.

5. Mathematische Methoden & Software

Bei Steuerdelikten geht es schnell um sechsstellige oder noch höhere Beträge. Das allein ist Grund genug, um die Ämter sehr umfangreich auch mit modernsten Ermittlungsmethoden auszustatten. Vieles davon beruht zwar nach wie vor auf dem Menschen. Doch vor allem in Sachen Vorarbeit kann vieles durch digitale Technik geleistet werden. Dazu kommen beispielsweise Werkzeuge zum Einsatz, die sich verschiedener Berechnungen der statistischen Wahrscheinlichkeit bedienen.

So wird beispielsweise das Bendfordsche Gesetz herangezogen, um gefälschte Finanzdaten zu entlarven. In die gleiche Kerbe schlägt auch der Chi-Quadrat-Test. Über die Presse wurde vor einiger Zeit durchgestochen, dass Deutschlands Finanzermittler ein eigenes Tool haben entwickeln lassen, dass selbstständig mit verschiedenen dieser Modelle arbeitet.

Die Software allein ist zwar noch kein Richter. Doch auch hier gilt, sie liefert stichhaltige Beweise, denen dann menschliche Taten folgen.

6. Drittquellen

Was haben Notare, Krankenversicherungen, diverse Ämter und je nach Lage sogar Banken miteinander gemeinsam? Sie alle müssen entweder standardisiert oder bei hinreichendem Verdacht auf Anfrage den Steuerbehörden umfangreiche Datenbestände aushändigen.

Im Alltagsbetrieb werden etwa die Daten der Sozialversicherungsträger grundsätzlich bei der Steuererklärung mit denjenigen Daten abgeglichen, die jemand selbst in der Erklärung angibt – gibt es Ungereimtheiten, die sich nicht plausibel erklären lassen, wird ebenfalls weiter ermittelt.

Ferner gehören zu dieser Kategorie natürlich auch die berühmt-berüchtigten „Steuer-CDs“, welche den Behörden schon mehrere Male zum Kauf angeboten wurden und dank ihrer sehr reichhaltigen Datensätze zu einer Flut von Selbstanzeigen und Ermittlungsverfahren führten.

Fazit

Niemand zahlt wirklich gerne Steuern, selbst wenn garantiert ist, dass der Staat sie sinnvoll und weise verwendet. Allerdings sollten einen auch Meldungen über echte und vorgebliche Steuergeldverschwendungen niemals so in Rage bringen, dass man versucht, seinen Verpflichtungen illegal auszuweichen. Heute, insbesondere durch diverse Gesetze seit der Bankenkrise, sitzt der Staat am ultimativ längeren Hebel – und unzählige Nationen arbeiten ganz transparent zusammen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder