Welche Kosten beim Hausbau können steuerlich abgesetzt werden

Ein Hausbau stellt die meisten Bauherren vor große finanzielle Risiken. Nicht umsonst zählt der Hausbau zu den Lebenswerken vieler: Jahrzehntelang abzuzahlende Kredite sorgen für eine sehr hohe finanzielle Belastung, nur selten ist für Familien aus dem Mittelstand mehr drin als ein Haus, außer der Eigenanteil ist extrem hoch oder die Lage sehr preisgünstig. So oder so ist es ratsam, Geld zu sparen, wo es möglich ist: Zum Beispiel über die Steuer. Welche Kosten beim Hausbau steuerlich abgesetzt werden können, in welchen Fällen das möglich ist und warum es hilfreich ist, die Kosten über mehrere Jahre hinweg zu verteilen.

 

Werbungskosten bilden den Rahmen für die steuerliche Absetzbarkeit

Soll beim Hausbau etwas von der Steuer abgesetzt werden, dann geschieht dies über die sogenannten Werbungskosten. Diese betragen aktuell pro Jahr 1200 Euro. Das heißt, dass für den Hausbau maximal 1200 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden können. Dieser Umstand klärt auch gleich die Frage, warum es sinnvoll ist, die entsprechenden Kosten über mehrere Jahre hinweg zu verteilen: Mit jedem Jahr kommen 1200 Euro zur steuerlichen Ersparnis dazu.

 

Handwerkerrechnungen sind absetzbar – aber nur die Lohnkosten

Über die Werbungskosten sind konkret Kosten absetzbar, die zur Entlohnung von Handwerkern eingesetzt werden, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts tätig sind. Daraus folgt, dass die Lohnkosten auf der Handwerkerrechnung nur dann absetzbar sind, wenn die Arbeit, der die Rechnung gilt, an den Räumlichkeiten des vorhandenen Haushalts durchgeführt werden.

Die Kosten für Fertighäuser ebenso wie für Massivhäuser können umgekehrt also in keinem Teil abgesetzt werden, wenn das Haus leer steht und nicht genutzt wird. Das ist bei vielen selbstgenutzten Bauten jedoch nicht der Fall. In der Regel sieht der Plan der meisten die Eigennutzung vor dem eigentlichen Ende der Bauphase vor, beispielsweise dann, wenn das untere Stockwerk eines Hauses innen schon fertig ist, während am oberen und außen noch gearbeitet wird. Ein Praxisbeispiel erklärt, wann welche Leistungen steuerlich absetzbar sind:

 

Praxisbeispiel für die Absetzbarkeit der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen

Angenommen, Familie Weber, bestehend aus einem Ehepaar mit 2 Kindern, lässt sich ein Einfamilienhaus errichten. Dieses hat zwei Stockwerke, wobei der Innenausbau beim Unteren abgeschlossen ist und die Familie die unteren Räume entsprechend im Jahr 2019 bezieht. Daraufhin wird die Isolierung im Außenbereich des unteren Stockwerks angebracht, worauf die entsprechende Rechnung von 20.000 Euro folgt. Davon sind 16.000 Euro Lohnkosten.

Die Familie vereinbart mit dem Handwerksbetrieb eine Zahlung in zwei Schritten. Die Rechnung wird gesplittet auf 10.000 Euro bzw. 8000 Euro auf das Jahr 2019, die andere Hälfte wird Anfang 2020 fällig. Dadurch kann die Familie für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 jeweils 1200 Euro der Lohnkosten von der Steuer absetzen.

Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich für die Familie durch den sukzessiven Bezug des Einfamilienhauses, speziell des oberen Stockwerks. Lässt sich die Familie mit dem Bezug bis 2021 Zeit und geht mit der Isolierung oder einer vergleichbaren Handwerksleistung so vor wie beim unteren Stockwerk, ergibt sich erneut eine steuerliche Gesamtersparnis von 2400 Euro.

15 Kommentare zu “Welche Kosten beim Hausbau können steuerlich abgesetzt werden”:

  1. Stefan Steigerwald

    habe das Erdgeschoß behinertengerecht umbauen lassen und bekomme hierfür von der Kfw einen Zuschuß.

    Kann ich die Rechnungen auch noch in der Steuererklärung zu teilweisen Erstattung der Handwerkerlöhne
    angeben ??

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Stefan,

      die Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Jahr absetzbar, in dem sie geleistet wurden. Daher dürfen besonders hohe Kosten für den behindertengerechten Wohnungsumbau nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.

      Wichtig: Nur die Kosten, die nach Abzug von Erstattungen oder Zuschüssen übrig bleiben, dürfen Sie von der Steuer absetzen. Hinzu kommt, dass die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, vom Finanzamt um die zumutbare Belastung gekürzt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Heckel Anton

    Wir besitzen zwei Häuser, in dem einem wohnen wir gerade und das andere wird ausgebaut. Können wir die Handwerkerleistungen vom Steuer absetzen wenn wir in dem Haus noch nicht wohnen? ( dieses Haus besitzen wir schon seit 8 Jahren)

  3. Andreas Ott

    Hallo,
    wir sind zurzeit noch im Hausbau (begonnen Mai 2020), gibt es irgendwelche Kosten die ich steuerlich für 2020 absetzen kann obwohl wir noch nicht eingezogen sind. Danke vorab.

  4. Moritz

    Hallo Andreas,
    ich stehe vor einer ähnlichen Frage. Ich habe noch nicht begonnen mit dem Hausbau aber hatte 2020 auch schon Kosten für Planung usw.
    Ich kann zwar deine Frage nicht beantworten aber vielleicht kannst du mir helfen was du 2019 bei den Steuern ansetzten konntest.

  5. Adrian Seljimi

    Hallo,
    wir Wohnen bereits in einem Einfamilien Haus und im Oktober 2021 haben wir unser Haus erweitert quasi es wurde noch etwas dazu gebaut ca. 116 Qm. Können diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Adrian,

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  6. Hans

    Hallo zusammen,
    mich beschäftigen derzeit zwei Fragen in der Hoffnung imput zu bekommen.
    a) absetzbare Kosten bei Neubau
    b) Energiekostenpauschale

    zu a) Mein Sohn und seine Freundin hab 2022 gebaut und wohnen auch schon im Haus. Nun können ja die Lohn-bzw. Montagekosten abgesetzt werden in Höhe von 1200,– €. Sie sind noch nicht verheiratet und jeder macht seine eigene Steuererklärung. Können jetzt beide einen Betrag in Höhe von 1200,– € absetzen oder jeder nur 600,– € ?

    zu b) Ich war zum 01.0.12022 arbeitslos und hatte einen Minijob bis 165,– € pro Monat. Ab 19.01.2022 wurde ich Krank und beziehe somit bis dto. Krankengeld. Natürlich auch keine Geld für den Minijob.
    Steht mir die Energiekostenpauschale zu ? und wenn ja wie erhalte ich diese ? und wenn über ESt-erklärung, wo muss ich diese berücksichtigen ?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Hans,

      absetzbare Kosten bei Neubau

      Pro Haushalt können für die Handwerkerleistungen zusammen maximal 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

      Energiepreispauschale

      Die Energiepreispauschale wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt. Arbeitnehmer, die im September 2022 nicht beschäftigt sind, können in diesem Fall die Energiepreispauschale über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erhalten.

      Wenn eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgegeben wird und die Anspruchsvoraussetzungen der Energiepreispauschale erfüllt sind, wird die Energiepreispauschale von Amts wegen mit der Einkommensteuerveranlagung 2022 festgesetzt. Ein besonderer Antrag ist dann nicht erforderlich.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  7. Thomas

    Guten Tag, wir werden in diesem Jahr bauen und regelmäßig zu unserem Bauplatz fahren müssen. Können wir die Fahrtkosten steuerlich geltend machen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Thomas

      Sie können nur dann Werbungskosten geltend machen, wenn diese auch der Erzielung von Einkünften dienen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Haus später vermietet werden würde. In diesem Fall sollten Sie sich für eine verbindliche Beratung an einen Steuerberater wenden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  8. Nils

    Hallo Thilo,

    kann man die Lohnkosten für den Architekten, den Tiefbauer, usw. auch absetzen? Diese Kosten entstehen ja ganz logisch __vor__ dem Einzug in das Haus.

    LG, Nils

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Nils,

      Aufwendungen für Handwerkerleistungen an der selbst genutzten Wohnung sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG).

      Nicht begünstigt sind aber handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen eines Neubaus:

      „Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung (vgl. H 7.4 „Fertigstellung“ EStH) anfallen.“ (siehe BMF-Schreiben vom 10.1.2014)

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  9. Angie

    Hallo,

    wir haben im vergangen Jahr ein Einfamilienhaus fertig bauen lassen über eine große Hausbaufirma. Ein externer Maler wurde unsererseits beauftragt und hat die Wände und Böden gemacht. Einen Teil bereits Ende 2021 und den Rest 2022 während die Hausbaufirma noch am bauen der restlichen Arbeiten war. Ebenso haben wir eine Gartenbaufirma beauftragt die unsere Außenanlage gebaut hat nach Einzug und Fertigstellung des Hauses. Kann ich beide FIrmen steuerlich absetzen und ist hierbei relevant ob ich diese bei meinem Mann oder mir in die Steuererklärung mitreinnehme ?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Angie,

      Aufwendungen für Handwerkerleistungen – und zwar nur für Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten – sind bis zu 6.000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr direkt von der Steuerschuld abziehbar.

      Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme.

      Der Begriff der „Neubaumaßnahme“ ist seit 2014 neu definiert: Nach neuer Rechtsauffassung gehören zu einer Neubaumaßnahme alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung. Das bedeutet: Steuerbegünstigt sind nun alle Arbeiten in einem vorhandenen Haushalt. Wenn dadurch neue Wohn- oder Nutzflächen geschaffen werden, spielt dies keine Rolle mehr. Diese neue Definition gilt in allen noch offenen Steuerfällen rückwirkend bis 2006.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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