Schlagwort: Handwerkerkosten

Welche Kosten beim Hausbau können steuerlich abgesetzt werden

Ein Hausbau stellt die meisten Bauherren vor große finanzielle Risiken. Nicht umsonst zählt der Hausbau zu den Lebenswerken vieler: Jahrzehntelang abzuzahlende Kredite sorgen für eine sehr hohe finanzielle Belastung, nur selten ist für Familien aus dem Mittelstand mehr drin als ein Haus, außer der Eigenanteil ist extrem hoch oder die Lage sehr preisgünstig. So oder so ist es ratsam, Geld zu sparen, wo es möglich ist: Zum Beispiel über die Steuer. Welche Kosten beim Hausbau steuerlich abgesetzt werden können, in welchen Fällen das möglich ist und warum es hilfreich ist, die Kosten über mehrere Jahre hinweg zu verteilen.
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Handwerkerleistungen: BFH muss zu Arbeiten außerhalb des Haushalts urteilen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind – zusätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen – direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Bereits seit einiger Zeit beschäftigt die Finanzgerichte die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Außenputz am Eigenheim: Handwerkerkosten als Steuerermäßigung geltend machen?

Wird der Außenputz am Eigenheim erneuert oder angestrichen, handelt es sich zweifelsfrei um Handwerkerleistungen, die steuerbegünstigt sind. Der Arbeitslohn kann mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (gemäß § 35a Abs. 3 EStG). Die Frage ist nun: Gibt’s den Steuerbonus auch, wenn der Außenputz erstmalig im Rahmen eines Neubaus aufgebracht wird?
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