Schlagwort: Verlustbescheinigung

Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Verlustbescheinigung bis 15. Dezember 2017 beantragen

Verlustbescheinigung bis 15. Dezember 2017 beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften.
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Kapitalerträge: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Kapitalerträge: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor (Verlustbescheinigung!). Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge

Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte AnträgeFreiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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