Wie werden Börsengewinne versteuert?

Nicht Wenige träumen davon, mit Börsengewinnen das Einkommen aufzubessern und so ein schönes Nebeneinkommen zu erwirtschaften. Manch einer hat auch den Plan, Trading zur Haupteinnahmequelle zu machen. Verlockend sind vor allem das große Geld und die Freiheit, am Strand oder auf der Couch zu sitzen und nebenher Geld mit Trading zu machen. Doch ganz so idyllisch ist es leider nicht, denn Börsengewinne müssen versteuert werden.

Wer mit Trading erfolgreich Geld verdienen möchte, braucht dazu die nötigen Fachkenntnisse, außerdem müssen in Deutschland dazugehörige Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden. Gerade Anfänger tun sich hier schwer und stellen sich die Frage, wie Börsengewinne versteuert werden. Nicht umsonst gilt das deutsche Steuerrecht als besonders unverständlich und komplex. Entsprechende Erfahrungen kann man auch auf MrStocks.org nachlesen. Immer wieder tauchen bei Anlegern Fragen zu diesem Thema auf, die wir gern beantworten möchten.

 

Börsengewinne und Steuern

Vorweg kann man sagen, dass das sonst so komplizierte Steuerrecht in Deutschland im Bereich der Börsengewinne recht einfach ist. Am Jahresende behält der Staat bei der Steuererklärung 25 Prozent auf Börsengewinne ein. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer. Natürlich müssen auch erstmal Gewinne erzielt werden. Mögliche Verluste werden beim Trading gegen die Gewinne aufgerechnet und am Jahresende bleibt der Nettogewinn übrig, der versteuert wird. Bei Gesamteinkünften unter 7.664 Euro jährlich besteht keine Steuerpflicht. Dazu zählt auch das reguläre Einkommen. Übersteigen die Einkünfte diesen Wert, sind Steuern auf den Betrag fällig, um den der Sockelbetrag überschritten wird.
Freibeträge für Kapitaleinkünfte

Der Gesetzgeber sieht einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte vor, der sich auf die Abgeltungssteuer bezieht. Der Betrag von 801 Euro für Alleinstehende wird von der Abgeltungssteuer freigestellt. Wer beim Trading also im Jahr 750 Euro Gewinn erzielt, bleibt die Steuer aus. Wenn jedoch z.B. 18.975 Euro erzielt werden, wären 801 Euro abzuziehen und von den übrigen 18.174 Euro 25 Prozent zu versteuern. Damit wären 13.630,50 Euro letztlich übrig. Dabei können Verluste gegen gerechnet werden, auch aus anderen Geldanlagen. So gilt das etwa für Gewinne aus dem Forex-Handel, Aktien oder Fonds.

 

Börsengewinne werden automatisch versteuern

Wenn der Handel über deutsche Broker läuft, erfolgt die Besteuerung automatisch und die Anleger müssen sich um nichts kümmern. Die zuständige Bank zieht automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ab und führt sie an das Finanzamt ab. Am Jahresende stellen die Broker eine Bescheinigung für die Steuererklärung aus. Um den Freibetrag von 801 Euro voll ausnutzen zu können, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Nur so werden Gewinne erst versteuert, wenn sie über 801 Euro liegen.

Wohnsitz in Deutschland und ausländische Broker

Wenn Anleger in Deutschland leben und mit Brokern im Ausland arbeiten, ist auch hier die Abgeltungssteuer fällig. Dabei müssen Gewinne und Verluste jedoch selbst in der Steuererklärung aufgeführt werden. Ob der Broker also in Deutschland oder in Deutschland ansässig ist, spielt dabei keine Rolle. Wer bei der Einkommenssteuererklärung diese Angaben „vergisst“, macht sich strafbar und muss mit Nachzahlungen und eventuell einer Haftstrafe rechnen.

 

Auswandern, um Steuern zu umgehen

Wer sich die Steuern sparen und die Abgeltungssteuer umgehen möchte, muss auswandern. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, muss auch die Abgeltungssteuern zahlen, egal wo der Broker ansässig ist. In Niedrigsteuerländern wie etwa Paraguay jedoch sieht es anders aus. Dann muss das Einkommen einschließlich der Gewinne aus dem Trading nicht versteuert werden. Wenn jemand den Wohnsitz in Deutschland aufgibt und die Verbindungen nach Deutschland aufgibt, ist in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Daher sollte auch möglicher Immobilienbesitz veräußert werden. Wichtig ist, dass in Deutschland keinerlei Einkommen erwirtschaftet wird. Der Lebensmittelpunkt und der Aufenthaltsort müssen außerhalb Deutschlands liegen. Schon das Gästezimmer bei Freunden, das regelmäßig genutzt werden darf, kann für das Finanzamt völlig ausreichen, um die Steuerpflicht einzufordern. Länder wie Thailand bieten beim Trading allenfalls niedrige Steuersätze, ebenso Malaysia, Hongkong oder Singapur. Im Grunde braucht es dann nur eine schnelle Internetverbindung. Dann braucht es nur etwas Know-how und Geschick, und man kann sich einen schönen Gewinn erwirtschaften.

 

Gewerbe anmelden zum Traden

Häufig ist auch die Frage, ob zum Traden Gewerbe angemeldet werden muss. Die Antwort ist klar nein. Trading ist problemlos für Privatpersonen möglich. Wer jedoch Trading für andere übernimmt, muss das beim Ordnungsamt als Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn Anleger als Coach für andere Trader aktiv sind, Websites betreiben oder Lehrgänge anbieten. Hier muss ein Gewerbe angemeldet werden. Wer jedoch nur privat für sich Börsengeschäfte tätigt, kommt ohne Bürokratie und Ordnungsamt aus.

 

Trading und Hartz IV

Beim Thema Steuern ist auch immer wieder Hartz IV ein Aspekt. Wer beim Trading Gewinne erzielt, muss die Gewinne versteuern. Wer dabei auch Sozialleistungen bezieht, muss dies bei den Behörden angeben. Empfänger von Hartz IV Leistungen sind verpflichtet, monatliche Extraeinkünfte vollständig beim Job-Center anzugeben. Kommen die Betroffenen dieser Verpflichtung nicht nach und das Job-Center entdeckt diese Nebeneinkünfte, können Rückforderungen die Folge sein. Außerdem kann es zu einem Verfahren wegen Sozialbetrug kommen. Das kann vorkommen, wenn das Amt die Kontoauszüge einmal genauer überprüft.

31 Kommentare zu “Wie werden Börsengewinne versteuert?”:

  1. Jörg Müller

    Es ist wie immer,wenn der normale Bürger sein Einkommen etwas erhöhen möchte,wird er Rück zuck vom Staat abgezockt ,geht es um die großen da versagt der Staat und kann oder will nichts unternehmen.Da versagen unsere politiker,wenn man erstmal als Unternehmen groß genug ist dann zieht der Staat seinen Schwanz ein und der reiche wird noch reicher,armselig das unsere Gesetzgebung nur beim normalen Bürger die hand aufhält,also nichts wie weg hier

    1. Harald Franke

      Ja du hast völlig Recht. Man könnte ja mit einem Gewinn etwas kaufen mit den 19 % Mehrwertsteuer und damit auch noch die Wirtschaft ankurbeln 🙂 …was für ein Verbrechen. Wer hat den eigentlich Vater Staat genannt. Es ist nicht anders als im Mittelalter: Ein fetter König schnitzt seine eigenen Profitgesetze nennt sich als LEGAL, zockt die armen Bauern mit seinen Raubrittern ab und wenn dem was nicht passt wird der illegale Bauer in den Kerker geschmissen und dadurch die ganze Familie zerstört. Millionen Menschen lassen sich das gefallen (weil Sie keine Eier haben) und von ein paar wenigen Gottlosen Gestalten Tyranisieren.
      Eigentlich in fast jedem Land so, ausser in Zypern wo man bei vielen Dingen gar keine Steuer hat.
      In Frankreich gehn die wenigstens mal ab und zu auf die Strasse und setzen Zeichen.
      Wer kommt wohl eher in den Himmel der König oder der Bauer 🙂 ?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Yasser,

      durch die Wahl der Steuerklasse wird nur die Höhe der Lohnsteuervorauszahlungen, die der Arbeitgeber abführen muss, festgelegt. Auf die tatsächliche Jahressteuerschuld hat die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss. In den meisten Fällen ist bei der Steuererklärung die Wahl der Zusammenveranlagung steuerlich am besten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Trader99

    Mich würde es viel mehr interessieren wie es denn aussieht wenn man das Geld beim Broker drin lässt und es weiter Rolliert?!

    Sind nur Auszahlungen zu besteuern oder auch wenn bereits am Ende des Jahres im Account 70.000€ Gelistet sind. Was wenn ich 20.000€ davon gerade in verschiedenen Trades sind?
    Dann könnte man die Steuer ja umgehen indem man Aktiv alles auf verschiedene verteilt und danach wieder diese zurückkauft. Gebühren ca. 1 – 2K. Wohingegen die Steuer stärker ausfallen würde.

    Also sind nur Gewinne die man sich auszahlt zu versteuern oder solche die bereits gemacht sind? Denn was mach ich wenn ich am ende des Jahres 70.000€ im Account habe und davon aber alles bereits im Neujahr verliere. Einfach mal theoretisch. Das kann ich ja schlecht gegenrechnen oder als Verlust.

    Wie ist das wenn man die 70.000€ in seinem Account hat und muss davon seine 25% zahlen und im folgenden Jahr hat man nur noch 30.000€ im Account drin. Gilt das als Verlust?

    Achja und was ist mit Internet-Anschluss, Laptop, Essen und Trinken, Nebenzimmer(Büro). All das sind doch ausgaben die man dagegen rechnen kann oder etwa nicht? Klar ist das nicht viel aber dennoch. 1 Zimmer von einer z.B. 1000€ Miete Steuerlich geltend zu machen. Das ist doch schon was, vorallem auf das Jahr gerechnet. Täglich ein Essen und getränk. Schließlich ist das ja auch wie Arbeit. Das auf das Jahr gerechnet. Strom kosten, Heizkosten, Internet, Utensilien(Laptop, Drucker, Tisch, Stuhl?

  3. Egon Mayer

    Ja Jörg Müller du hast völlig Recht, die kleinen sind leichter zu bestrafen. Es hat sich nichts geändert seit dem Mittelalter. Ein stinkreicher vollgefressener König der die kleinen armen Bauern schikaniert. Wenn dem was nicht passt wirst du in den Kerker geworfen. Nur das du dann gar nichts mehr an Geld einbringst und sogar kosten verursachst kappieren die selbst ernannten Könige mit ihren selbstgeschnitzten Gesetzten nicht. Und Vater Staat, den namen Vater …ja nicht mal Siefvater hat er verdient. ich kenne keinen Vater der so bösartig und hinterlistig ist. Du könntest ja mit deinen Gewinnen was kaufen mit Mehrwertssteuer natürlich 🙂 und die Wirtschaft ankurbeln, was für ein Verbrechen.

  4. Martin B.

    Hallo, vielen Dank für den Beitrag.

    Wenn ich mit einem ausländischen Broker Geld erwirtschafte, in welchem Jahr muss ich die Steuern denn abführen. Wenn ich die Gewinne erzielt habe, oder wenn ich diese Gewinne auszahle. Ich meine, dass meine Gewinne ja noch auf dem ausländischen Konto beim Broker liegen und somit ja noch nicht in meiner Tasche sind. Ich möchte mit den Gewinnen weiter arbeiten und möchte erst die 25% bezahlen, wenn ich sage, dass das Geld ist, was ich auszahlen möchte.

    Was ist hier richtig, ich freue mich auf Ihre Aufklärung.

    Beste Grüße
    Martin B.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Martin,

      grundsätzlich sind Kursgewinne wie alle anderen Veräußerungsgewinne in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, steuerpflichtig.

      Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer. Nach dieser sind auf sämtliche Kapitalerträge – und damit auch auf (realisierte) Gewinne aus einem Aktienverkauf – zu versteuern. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Roland Walther

    Ich habe bei verschiedenen Trader Plattformen Gewinne erwirtschaftet. Jetzt habe ich einen Anruf bekommen und soll 5.000 € Quellensteuer bezahlen um mein Geld zu bekommen. Ich habe das Geld nicht bezahlt. Der Anrufer meinte er wer von Finanzabteilung der Frankfurter Börse. Das scheint mir ein Betrug zu sein.

  6. K92

    Guten Tag.

    wie sieht es denn aus, wenn ich durch meinen Einsatz z.B. 5000€ Gewinn mache und dann wieder 2000€ Verlust. Zahle ich die Steuern nur auf die restlichen 3000€ oder auf die kompletten 5000€?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo K92,

      hat man Aktien mit Verlust verkauft, so können die Veräußerungsverluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnet werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  7. Heidi

    Ich bin bei aliance Capital io habe aus 10.500€ 37.000€ erzielt . Jetzt wollte ich die Auszahlung und ständig kommt er mit irgendwelchen Gebühren Steuern die Firma ist in GB
    Was muss ich dort bei Auszahlung für Gebühren bezahlen
    Hab Angst dass dies vielleicht abzocken sind

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Heidi,

      in Deutschland unterliegen alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Fallen bei ausländischen Kapitalerträgen anrechenbare ausländische Kapitalertragssteuern an, können Sie diese in der deutschen Steuererklärung anrechnen lassen. Ob und welche Gebühren in GB anfallen, können wir Ihnen leider nicht sagen.

      Wenn Sie hier die Vermutung haben, dass es sich bei aliance Capital io um eine illegale Geschäftstätigkeit handelt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  8. Sarah

    Hallo,

    Wenn ich z. B. studiere und nur Bafög erhalte und durch das Trading weniger als 7.664 Euro Gewinn erziele, muss ich also keine Steuern zahlen? Habe ich dieses richtig herausgelesen…

    Lg Sarah

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Sarah,

      Einkünfte bis zum steuerlichen Grundfreibetrag sind steuerfrei. Der Grundfreibetrag beträgt für ledige in 2020 9.408 Euro.

      Grundsätzlich ist Ihre Bank allerdings verpflichtet bei Kapitalerträgen die Abgeltungssteuer einzubehalten. Liegt Ihr Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag können Sie auf Antrag von der Einkommensteuererklärung und damit auch von der Abgeltungsteuer befreit werden („Antrag auf Nichtveranlagung„).

  9. jack

    Wie kann man die 800-Euro-Zulage für jedes Jahr verwenden? Sollten Sie aktuelle Aktien verkaufen und diese dann nächstes Jahr wieder kaufen oder sie einfach weiter halten?
    In welchem Teil der Steuererklärung sollten wir die Gewinne ausfüllen?
    Müssen die Gewinne nach der Auszahlung gefüllt werden oder auch wenn wir unsere Trades weiter halten?

  10. Salvo

    Hallo, möchte ETF kaufen, aber verstehe nicht ganz was besteuert wird. Ich verstehe dass es 25% des Gewinn als Steuer anfällt, aber was ist wenn ich mein eigen Kapital nach Jahre auszahlen lassen? Muss ich da auch noch Steuer zahlen?

  11. Heidrun Hemmann

    Heidrun- Hallo, ich habe bei der Börse über ein Unternehmen in Österreich Gewinne in Höhe ca.10000 € gemacht. Soll sie jetzt ausgezahlt bekommen und im Vorfeld die Quellensteuer bezahlen. Kann diese nicht einfach von dem Gewinn abgezogen werden?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Heidrun,

      grundsätzlich sind Kursgewinne wie alle anderen Veräußerungsgewinne in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, steuerpflichtig. Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschalnd. Nach dieser sind auf sämtliche Kapitalerträge zu versteuern. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer.

      Wenn die Bank die Abgeltungssteuer nicht automatisch an den deutschen Fiskus abführt, müssen Sie die bisher unversteuerten Kapitaleinkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und so in Deutschland nachversteuern.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  12. Jörgen

    Ich habe im September 2020 mit trading212, da der Broker in Großbritannien ist heißt das ich muss alles was ich über 800 raus habe versteuern.(In die Steuererklärung eintragen)

    Heißt das: ich kann bis zum 31.12.2020 800 Euro steuerfrei auszahlen und am 01.01.2021 dann auch wieder 800 Euro steuerfrei auszahlen lassen oder muss ich bis zum September 2021 warten?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Jörgen,

      grundsätzlich sind Kapitalerträge und Aktiegewinn wie alle anderen Veräußerungsgewinne in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, steuerpflichtig. Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Nach dieser sind auf sämtliche Kapitalerträge zu versteuern. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer.

      Wenn die Bank die Abgeltungssteuer nicht automatisch an den deutschen Fiskus abführt, müssen Sie die bisher unversteuerten Kapitaleinkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und so in Deutschland nachversteuern. Ddabei wird der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro vom Finanzamt berücksichtigt. Dieser gilt für alle erwirtschafteten Kapitalerträge in einem Kalenderjahr.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  13. Thomas Wirt

    Hallo zusammen,
    sehr gute und informative Plattform hier. Vielen Dank und weiter so!

    habe zwei Fragen:
    wenn ich meinen Einsatz verkaufe und die andere Hälfte (nicht realisierter Gewinn) investiert lasse, muss man dennoch Steuern zahlen bzw. den Verkauf und der Steuererklärung angeben?

    zweite Frage: wenn meine Freibetrag 1.801 EUR nicht ausgeschöpft ist, muss ich dennoch Angaben in der Steuererklärung machen

    Herzlichen Dank,
    Thomas Wirt

  14. Mariana

    Hallo
    Ich habe mein Brooker im Ausland. Ich will teil für meine Gewinne auszahlen lassen. Hat mir gesagt ich muß 25% Steuer zahlen. Und bekomme ich Bestetigung. Ich das im Ordnung wenn ich das dort bezahle?
    Dankeschön

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Marianna,

      in Deutschland unterliegen alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer.

      Fallen bei ausländischen Kapitalerträgen anrechenbare ausländische Kapitalertragssteuern an, können Sie diese in der deutschen Steuererklärung anrechnen lassen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  15. Patrick

    Guten Tag,

    angenommen ich habe die Aktienverkäufe dieses Jahr 300€ Minus erzielt. Kann ich diese Minuswerte ,,mit in die nächsten Jahre“ nehmen und dann wenn ich Aktien mit Gewinn verkaufe mit den Verlust mit dem Gewinn verrechnen?

    Herzliche Grüße

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Patrick,

      wenn Sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien gemacht haben, können Sie diese in der Anlage KAP der Steuererklärung unter dem Punkt „Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ geltend machen. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien in zukünftigen Steuerjahren werden dann mit diesen Verlusten verrechnet.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  16. Klaus W.

    Hallo, ich habe einen ausländischen Broker. Muss ich meine Gewinne mit 25% bereits versteuern wenn sie noch am Broker sind oder erst wenn ich sie auf mein Girokonto auszahle?

    LG Klaus

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Klaus,

      Sie müssen die Gewinne aus Aktienveräußerungen in dem Jahr versteuern, in dem diese entstanden sind. Wenn Sie also in 2021 Aktien mit Gewinn verkaufen, müssen Sie den Gewinn auch in der Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  17. Anastasiia

    Sehr geehrte Thilo Rudolpf,

    soll man in Deutschland Finanzamt den Bescheid sagen, dass man ein Brokerkonto eröffnet hat, oder erst dann wenn man Steuern von Gewinne aus Aktienveräußerungen zahlt

    Mit freundlichen Grüßen
    Anastasiia

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Anastasiia,

      die reine Eröffnung eines Kontos müssen Sie dem Finanzamt nicht melden. Sie müssen lediglich die Kapitalerträge versteuern.

      Die meisten Anleger müssen in ihrer Steuererklärung keine Angaben über ihre Kapitalerträge machen und können auf die Anlage KAP verzichten. Haben Sie nur Erträge aus einem inländischen Depot oder Konto, dann kümmert sich die Bank um die korrekte Besteuerung. Sie führt die Abgeltungssteuer ab, die eben eine abgeltende Wirkung hat. Und damit ist für Sie steuerlich alles erledigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  18. Harald Franke

    Das komplizierte daran Nerft, die Gefahr für weniger Intelligente Menschen in den Knast zu kommen wenn die was falsch gemacht haben Nerft. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und bringt Hauptschüler zielsicher hinter Gitter. Das die was abhaben wollen wäre ja OK, aber so einen Wahnsinn daraus zu bauen ist NoGo. Das ist der Grund warum ich mit Trading erst gar nicht anfange, nicht in diesem Land !!!
    Das ganze Tradingverhalten wird ja schon Gestört durch den komplizierten Quatsch, so das man erst gar nicht damit anfangen Will.
    Am besten auswandern , jeden Tag einen Tumorfreien Kopf:

    (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

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