Schlagwort: Kapitaleinkünfte

Wie werden Börsengewinne versteuert?

Nicht Wenige träumen davon, mit Börsengewinnen das Einkommen aufzubessern und so ein schönes Nebeneinkommen zu erwirtschaften. Manch einer hat auch den Plan, Trading zur Haupteinnahmequelle zu machen. Verlockend sind vor allem das große Geld und die Freiheit, am Strand oder auf der Couch zu sitzen und nebenher Geld mit Trading zu machen. Doch ganz so idyllisch ist es leider nicht, denn Börsengewinne müssen versteuert werden.
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Abgeltungssteuer: Wie negative Kapitaleinkünfte doch verrechnet werden können

Positive und negative Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben am Jahresende negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden, sondern nur in den künftigen Jahren mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden.
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Selbstanzeige: Kosten für Steuerberater nicht als Werbungskosten absetzbar

In den Jahren 2010 bis 2014 sind über 100 000 strafbefreiende Selbstanzeigen zu nicht versteuerten Kapitaleinkünften aus der Schweiz eingereicht worden. Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige begegnen die Betroffenen zwei Problemen: Zum einen sind die Bedingungen für die Wirksamkeit der Straffreiheit außerordentlich kompliziert (siehe Uli Hoeneß), zum anderen sind die Kosten für die Selbstanzeige, d.h. für die Beschaffung der Belege und für den steuerlichen Berater, außerordentlich hoch. Die Frage ist, ob die hohen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar sind.
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