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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Gibt es eine Pauschale für weitere Arbeitsmittel?

Für weitere Arbeitsmittel erkennen viele Finanzämter eine Pauschale an. Bei dieser Pauschale handelt es sich um eine Nichtbeanstandungsgrenze, d.h. die Aufwendungen müssen nicht durch einzelne Belege nachgewiesen werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Pauschale für Arbeitsmittel. Der Finanzbeamte kann Aufwendungen für Arbeitsmittel ohne Nachweise immer streichen.

Die meisten Finanzämter verzichten auf die Vorlage von Belegen, wenn Sie Arbeitsmittel lediglich bis zu einem Betrag von 110 Euro als Werbungskosten geltend machen. Auf die Anerkennung dieses "Pauschalbetrags" haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch.

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