What is covered under the section capital income?
On the following pages you can specify whether you, over the tax year, have any income from capital assests. These include for example interests or dividends from mutual funds or shares. You will receive a tax certificate (annual tax statement) From your bank, in which you can see all the important data for the input on the following pages.
Information about your income from capital assests are still required in the form KAP, if e.g.:
- have not been subject to a tax deduction
- You want to check the withholding tax on the merits or amount,
- You are reliable to pay church tax and have earned capital income from which capital gains taxation was withheld, but no church tax was excluded.
Enter in this case, all received capital income. A Günstigerprüfung - "most favourable tax treatment", will then be carried out automatically by Lohnsteuer kompakt for all the capital income generated.
Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. In einigen Fällen müssen Sie die Anlage KAP aber dennoch ausfüllen:
- die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
- Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
- Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
- Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
- Zinsen auf Steuererstattungen
- Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Abschluss ab 2005)
Weiterhin muss die Anlage KAP im Falle einer Wahlveranlagung ausgefüllt werden, wenn:
- ein Verlustvortrag aus Vorjahren berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen soll, oder
- der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, oder
- die Kirchensteuer trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten wurde, oder
- ausländische Steuern noch zu berücksichtigen sind oder
- zur Überprüfung der Höhe des Kapitalertragsteuerabzuges.
Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent.
(2015): Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?
Wann ist es erforderlich, die Anlage KAP auszufüllen?
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Ein einigen Fällen ist die Abgabe jedoch weiterhin erforderlich:
- die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
- Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
- Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
- Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
- Zinsen auf Steuererstattungen
- Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Abschluss ab 2005)
Weiterhin muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Punkte in Falle einer Wahlveranlagung erfüllt ist:
- ein Verlustvortrag aus Vorjahren soll berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen soll erfolgen,
- der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft,
- die Kirchensteuer wurde trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten,
- ausländische Steuern sind noch zu berücksichtigen
- die Höhe des Kapitalertragsteuerabzuges soll überprüft werden.
Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent.
(2015): Wann ist es erforderlich, die Anlage KAP auszufüllen?
Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Seit dem Jahr 2009 sind mit dem Sparer-Pauschbetrag alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten, es können also keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden.
Depotgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Kreditzinsen oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung können nun nicht mehr angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (z.B. private Darlehen).
(2015): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?
Grundsätzlich bleiben Kapitalerträge, die schon mit der Abgeltungsteuer belegt wurden, bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt. Wenn gleichzeitig außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden, musste man die Kapitalerträge bislang dennoch angeben.
Denn um die individuell zumutbare Belastung zu berechnen, wurden auch die Kapitaleinkünfte zu den Einkünften gezählt. Das gilt seit 2012 nicht mehr.
Der Verzicht auf die Erfassung von Kapitalerträgen führt dazu, dass beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen die zumutbare Belastung (x % des Gesamtbetrags der Einkünfte) tendenziell geringer werden – ein Vorteil für Sie.
Sie müssen also keine Kapitaleinkünfte angeben, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen.
(2015): Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?
Sind die Kosten einer Selbstanzeige als Werbungskostne absetzbar?
In den Jahren 2010 bis 2014 sind über 100 000 strafbefreiende Selbstanzeigen zu nicht versteuerten Kapitaleinkünften aus der Schweiz eingereicht worden. Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige begegnen die Betroffenen zwei Problemen: Zum einen sind die Bedingungen für die Wirksamkeit der Straffreiheit außerordentlich kompliziert (siehe Uli Hoeneß), zum anderen sind die Kosten für die Selbstanzeige, d.h. für die Beschaffung der Belege und für den steuerlichen Berater, außerordentlich hoch.
Die Frage ist, ob die hohen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar sind.
- Grundsätzlich gilt seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009: Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen können nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgesetzt werden. Mit dem Sparerfreibetrag sind alle Aufwendungen abgegolten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll das Abzugsverbot auch dann gelten, wenn die Ausgaben mit Kapitalerträgen aus Jahren vor 2009 zusammenhängen (BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl. 2012 I S. 953, Tz. 322).
- Das Finanzgericht Köln hatte jedoch zu Gunsten der Anleger entschieden, dass das Abzugsverbot für Werbungskosten nicht für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften gilt, die vor 2009 zugeflossen sind. Diese dürften auch ab 2009 unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden. Daher hatte das Finanzgericht Steuerberatungskosten, die im Jahre 2010 für eine Selbstanzeige über Kapitalerträge der Jahre 2002 bis 2008 gezahlt wurden, als Werbungskosten anerkannt (FG Köln vom 17.4.2013, 7 K 244/12).
Aktuell hat der Bundesfinanzhof das vorteilhafte Urteil der Vorinstanz kassiert und entschieden, dass Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige zu Kapitalerträgen der Jahre 2002 bis 2008 nicht als Werbungskosten im Jahre 2010 absetzbar sind. Zwar handele es sich bei den Kosten des Steuerberaters um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, dennoch können sie ab 2009 nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Berücksichtigt wird jetzt lediglich ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (BFH-Urteil vom 2.12.2014, VIII R 34/13).
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG ist das Abzugsverbot erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2009 zufließen. Doch das Abzugsverbot gilt – so der BFH – auch dann, wenn ab 2009 tatsächlich keine Kapitalerträge zufließen.
(2015): Sind die Kosten einer Selbstanzeige als Werbungskostne absetzbar?
Was ist die Günstigerprüfung?
Mit der Steuererklärung können Sie beantragen, dass Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einbezogen werden. Dann werden diese Einkünfte nach dem persönlichen, progressionsabhängigen Steuersatz besteuert und nicht nach dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.
Ergibt sich jedoch bei dieser so genannten Günstigerprüfung, dass der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungsteuersatz liegt, gilt Ihr Antrag als nicht gestellt. Sie müssen also nicht mehr als die 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen.
Beachten Sie aber, dass der Antrag nur einheitlich für alle Kapitalerträge gestellt werden kann. Dafür müssen auch alle Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden.
(2015): Was ist die Günstigerprüfung?