(2009)
Bekomme ich noch Kindergeld, wenn mein Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet?
Ja. Auch wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet, können Sie weiterhin Kindergeld beziehen und die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten.
In der Regel dauert ein freiwilliges oder ökologisches Jahr zwölf Monate. Außerdem kann Ihr Kind den „Freiwilligendienst aller Nationen“ oder den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung leisten. Auch diese dauern mindestens sechs Monate, in denen Sie als Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Freibeträge haben, sofern Ihr Kind noch unter 25 ist.
Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Europäischen Freiwilligendienst oder Auslandsdienst im Rahmen des Zivildienstes müssen dies durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen.
Tipp: Lehnt die Familienkasse Ihren Antrag ab, gehen Sie aber davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Einspruch einlegen. Die Entscheidung der Familienkasse wird dann noch einmal geprüft.