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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Mittlerweile müssen Sie keinen Nachweis mehr über die Kinderbetreuungskosten wie Rechnungen der Tagesmutter oder des Kindergartens, der Steuererklärung beilegen. Das heißt jedoch nicht, dass Sie überhaupt keinen Nachweis benötigten. Das Finanzamt kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie die eingetragenen Kosten im Nachhinein doch noch belegen.

Sie sollten daher unbedingt die Unterlagen wie den Gebührenbescheid vom Kindergarten oder den Vertrag mit dem Kindermädchen sowie die Kontoauszüge über entsprechende Zahlungen aufbewahren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt aus den Rechnungen und den Verträgen zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten unterscheiden kann. Eine klare Auflistung der verschiedenen Punkte ist daher notwendig.

Bewertungen des Textes: Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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