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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Einkommensersatzleistungen

Einkommensersatzleistungen wie z.B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Tragen Sie auf dieser Seite nur Einkommensersatzleistungen ein, die Sie nicht bereits im Rahmen der Anlage N - Einkünfte als Arbeitnehmer - angegeben haben.

- Alle Einkommensersatzleistungen sind per Bescheinigung nachzuweisen. -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Einkommensersatzleistungen



Was sind Einkommensersatzleistungen?

Auch wenn Einkommensersatzleistungen steuerfrei sind, haben sie doch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer.  Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.

 Darunter fallen die folgenden Einkommensersatzleistungen:

·       Insolvenzgeld

·       Kranken-, Verletzten-, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen

·       Arbeitslosen-, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt u.ä.

·       Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz

·       Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

·       Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungskrankengeld

·       Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds

·       Leistungen nach § 10 des Dritten Sozialgesetzbuches, die dem Lebensunterhalt dienen

(2010): Was sind Einkommensersatzleistungen?


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