Was können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen?
Die Sonderausgaben werden in zwei Gruppen aufgeteilt: In die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben.
Andere Sonderausgaben: Hier geben Sie an, ob Sie im Steuerjahr Spenden geleistet haben, ob Sie oder Ihre Ehefrau sich in einer Berufsausbildung befanden, ob Sie Unterhalt an einen geschiedenen Partner geleistet haben, ob Sie jemandem eine Rente gezahlt haben. Auch dauernde Lasten oder Ihre Kirchensteuer können Sie unter den Sonderausgaben geltend machen.
Vorsorgeaufwendungen: Dieser Bereich gliedert sich in Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören vor allem die Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge) sowie zur Riester-Rente.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wie Pflege-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Daneben werden auch Beiträge zu Versicherungen auf den Todesfall (Risikolebensversicherungen)und zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung anerkannt.
Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?
Die Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, werden in zwei Gruppen aufgeteilt: In die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben.
Die anderen Sonderausgaben, auf die sich diese Eingabeseite bezieht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach.
Bitte geben Sie hier an ob Sie im betreffenden Jahr Spenden geleistet haben, ob Sie oder Ihre Ehefrau sich in einer Berufsausbildung befanden, ob Sie Unterhalt an einen geschiedenen Partner geleistet haben, ob Sie jemandem eine Rente gezahlt haben. Auch dauernde Lasten oder Ihre Kirchensteuer können Sie unter den Sonderausgaben geltend machen. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf den jeweiligen Seiten in unserer Steuererklärung.
Wichtig: Für Vorsorgeaufwendungen gilt der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht. Diese gehören nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sondern sind nur bis zu einem Höchstbetrag abziehbar.
Der zweite Teil der Sonderausgaben, die Vorsorgeaufwendungen, gliedern sich in die Altersvorsorgeauswendungen und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören vor allem die Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge) sowie zur Riester-Rente.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wie Pflege-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Daneben werden auch Beiträge zu Versicherungen auf den Todesfall und zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung anerkannt.
Die Vorsorgeaufwendungen geben Sie bitte im Bereich „Vorsorgeaufwendungen“ unserer Steuererklärung an.
(2010): Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?