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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Alle Angaben, die Sie hier eintragen können, finden Sie auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Ende des Jahres von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitnehmer die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Daten, die auch auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte enthalten sind. Im Jahr 2009 haben alle Steuerpflichtigen zum letzten Mal eine Lohnsteuerkarte erhalten, diese wird künftig von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung komplett ersetzt. Für das Steuerjahr 2011 gilt übergangsweise noch die Lohnsteuerkarte von 2010.

Die Lohnsteuerkarte erhielt bisher jeder unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer vom Einwohnermeldeamt seiner Gemeinde. Diese musste dem Arbeitgeber vor Beginn des neuen Kalenderjahres oder zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.
Das Gleiche geschieht anhand der Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Merkmale, nach denen der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuer berechnen und einbehalten muss (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, evtl. Behinderten-/Hinterbliebenen-Pauschbetrag sowie Lohnsteuerfreibetrag).

Diese Zahlungen meldet der Arbeitgeber am Ende des Jahres der Finanzverwaltung, als Beleg darüber erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist auch die e-Tin zu finden, die Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen, damit das Finanzamt Ihnen Ihre persönlichen Daten zuordnen kann.
Auch für das Jahr 2009 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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