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(2010) Was ist eine Leibrente?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Was ist eine Leibrente?

Eine Leibrente ist eine regelmäßige Rentenzahlung, die in ihrer Höhe festgelegt ist, und auf die Sie einen rechtlichen Anspruch haben (Rentenrecht). Die Dauer der Rentenzahlung hängt von der Lebenszeit des Empfängers ab. Je nach Art der Rente muss die Zahlung unterschiedlich besteuert werden.
Zu den Leibrenten gehört die gesetzliche Rente. Diese wird nachgelagert besteuert, der zu versteuernde Anteil steigt jährlich, bis die Rente ab dem Jahr 2010 komplett versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag, den Sie ab Ihrem Renteneintritt nicht versteuern müssen, bleibt lebenslang gleich hoch.

Dies betrifft
Gesetzliche Renten, sowohl lebenslängliche als auch abgekürzte:
- Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente als Witwe oder Witwer,
- Witwen- Waisen- und Erziehungsrenten,
- Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen,
- Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wenn diese mit der gesetzlichen Rente vergleichbar sind,
- Renten aus privaten Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, die als lebenslängliche Rente gezahlt werden sollen und nicht vor dem 60 Lebensjahr beginnen, nicht vererbbar oder übertragbar, nicht beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen (so genannte Rürup-Rente)

Private Renten:
- Diese werden mit dem so genannten Vertragsanteil versteuert. So sollen nur die Zinsen für das während der Berufstätigkeit angesparte Kapital besteuert werden. Der Ertragsanteil für eine lebenslängliche Leibrente richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rentenzahlung.

Ihren persönlichen Ertragsanteil finden Sie in folgender Tabelle:

  • 0 bis 1 Jahre: 59 Prozent
  • 2 bis 3 Jahre: 58 Prozent
  • 4 bis 5 Jahre: 57 Prozent
  • 6 bis 8  Jahre: 56 Prozent
  • 9 bis 10 Jahre: 55 Prozent
  • 11 bis 12 Jahre: 54 Prozent
  • 13 bis 14 Jahre: 53 Prozent
  • 15 bis 16 Jahre: 52 Prozent
  • 17 bis 18 Jahre: 51 Prozent
  • 19 bis 20 Jahre: 50 Prozent
  • 21 bis 22 Jahre: 49 Prozent
  • 23 bis 24 Jahre: 48 Prozent
  • 25 bis 26 Jahre: 47 Prozent
  • 27 Jahre: 46 Prozent
  • 28 bis 29 Jahre: 45 Prozent
  • 30 bis 31 Jahre: 44 Prozent
  • 32 Jahre: 43 Prozent
  • 33 bis 34 Jahre: 42 Prozent
  • 35 Jahre: 41 Prozent
  • 36 bis 37 Jahre: 40 Prozent
  • 38 Jahre: 39 Prozent
  • 39 bis 40 Jahre: 38 Prozent
  • 41 Jahre: 37 Prozent
  • 42 Jahre: 36 Prozent
  • 43 bis 44 Jahre: 35 Prozent
  • 45 Jahre: 34 Prozent
  • 46 bis 47 Jahre: 33 Prozent
  • 48 Jahre: 32 Prozent
  • 49 Jahre: 31 Prozent
  • 50 Jahre: 30 Prozent
  • 51 bis 52 Jahre: 29 Prozent
  • 53 Jahre: 28 Prozent
  • 54 Jahre: 27 Prozent
  • 55 bis 56 Jahre: 26 Prozent
  • 57 Jahre: 25 Prozent
  • 58 Jahre: 24 Prozent
  • 59 Jahre: 23 Prozent
  • 60 bis 61 Jahre: 22 Prozent
  • 62 Jahre: 21 Prozent
  • 63 Jahre: 20 Prozent
  • 64 Jahre: 19 Prozent
  • 65 bis 66 Jahre: 18 Prozent
  • 67 Jahre: 17 Prozent
  • 68 Jahre: 16 Prozent
  • 69 bis 70 Jahre: 15 Prozent
  • 71 Jahre: 14 Prozent
  • 72 bis 73 Jahre: 13 Prozent
  • 74 Jahre: 12 Prozent
  • 75 Jahre: 11 Prozent
  • 76 bis 77 Jahre: 10 Prozent
  • 78 bis 79 Jahre: 9 Prozent
  • 80 Jahre: 8 Prozent
  • 81 bis 82 Jahre: 7 Prozent
  • 83 bis 84 Jahre: 6 Prozent
  • 85 bis 87 Jahre: 5 Prozent
  • 88 bis 91 Jahre: 4 Prozent
  • 92 bis 93 Jahre: 3 Prozent
  • 94 bis 96 Jahre: 2 Prozent
  • ab 97 Jahre: 1 Prozent



Abgekürzte Leibrenten:

Diese unterscheiden sich von den lebenslänglichen Leibrenten durch ihre befristete Laufzeit, zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sie werden mit dem besonderen Ertragsanteil nach Paragraph 55 EStDV besteuert. Der Ertragsanteil hängt hier nicht vom Alter bei Rentenbeginn ab, stattdessen richtet er sich nach der Dauer der Rentenzahlung und wird von Lohnsteuer kompakt anhand Ihrer Angaben automatisch berechnet.

Rechner
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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