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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Einkünfte mit Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst müssen ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitteilen. Danach bemisst sich der monatliche Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Auch für Personen, die eine Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, gilt diese Regelung.

Alle geleisteten Zahlungen werden vom Arbeitgeber auf der sogenannten Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Zusätzlich werden diese Daten vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt, so dass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung (inkl. der bereits vorausgezahlten Lohnsteuer und die Sozialabgaben) dem Finanzamt bereits vorliegen.

Trotzdem müssen Sie alle Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Weitere Einkünfte im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit

Neben den Einkünften, die auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ausgewiesen werden, sind selbstverständlich auch alle weiteren Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Teilweise unterliegen diese Einkünfte dem so genannten Progressionsvorbehalt.

Zu folgenden Einnahmen müssen Sie auf der Anlage N Angaben machen:

  • Lohnersatzleistungen, z.B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld etc.
  • Einkünfte als Grenzgänger (DBA, ATE, ZÜ)
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Vermögenswirksame Leistungen
Außerdem können Sie mit Lohnsteuer kompakt Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen gewährt hat.

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