pomoc w wypełnieniu pola:
Zyski
Hier wählen Sie aus, woher Ihre Kapitalerträge stammen und wie sie vom Finanzamt behandelt wurden.
Feststellungsbescheid vom Finanzamt
Wählen Sie diese Option, wenn:
- Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (z. B. GbR, KG oder OHG)
- Sie vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid erhalten haben, in dem Ihr Anteil an den Kapitalerträgen aufgeführt ist (z. B. bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds)
In diesem Fall hat das Finanzamt die Erträge für alle Beteiligten gemeinsam festgestellt. Tragen Sie nur Ihren persönlichen Anteil ein, wie er im Bescheid steht.
Gemeinschaft ohne Feststellungsbescheid
Wählen Sie diese Option, wenn:
- Sie mit anderen Personen gemeinsam Kapitalanlagen besitzen, aber keine Gesellschaft gegründet haben (z. B. eine Erbengemeinschaft, ein Sparclub oder ein gemeinsames Konto)
- Es keinen offiziellen Bescheid vom Finanzamt gibt und die Erträge formlos untereinander aufgeteilt werden
In diesem Fall tragen Sie einfach Ihren eigenen Anteil der gemeinsamen Kapitalerträge ein.
Hinweis zur Steuerbescheinigung
Seit 2017 müssen Sie die Steuerbescheinigung bei inländischen Kapitalerträgen nicht mehr mitschicken, aber aufbewahren (Belegvorhaltepflicht). Ausnahme: Wenn Sie Verluste angeben oder Steuern anrechnen lassen möchten, muss die Bescheinigung mit der Steuererklärung eingereicht werden.