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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: Koszty opieki

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.

Pflegen Sie eine Person unentgeltlich, steht Ihnen ein zudem Pflegepauschbetrag zu – ohne Einzelnachweis:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Liegen Ihre Aufwendungen über dem Pauschbetrag, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen.

Wo eintragen?

Pflegekosten erfassen Sie unter: Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege- und Betreuung

Dort ist auch eine Zuordnung zur gepflegten Person möglich.

 

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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