Ab Juli 2025 wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge deutlich attraktiver: Die Preisgrenze für die steuerliche Vergünstigung steigt von 70.000 auf 100.000 Euro. Davon profitieren nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer mit einem betrieblich überlassenen E-Auto.
Steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. Für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge gelten bereits heute deutliche Vergünstigungen:
- Pauschalmethode:
Versteuerung mit nur 0,25 % des Brutto-Listenpreises pro Monat
→ entspricht 1 % von einem Viertel des Listenpreises - Fahrtenbuchmethode:
Ansatz von lediglich 25 % der tatsächlichen Anschaffungskosten
Diese steuerlichen Vorteile sind in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG sowie in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG geregelt. Bislang galt: Diese Sonderregelung war auf Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis bis 70.000 Euro beschränkt.
Ab Juli 2025: Erhöhung der Preisgrenze auf 100.000 Euro
Im Rahmen des „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ hat die Bundesregierung beschlossen, die bestehende Fördergrenze für die Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen:
- Neue Preisgrenze: 100.000 EUR Brutto-Listenpreis
- Begünstigte Fahrzeuge: Reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Gültig ab: Anschaffungen nach dem 30.06.2025
Die neue Regelung greift sowohl bei der 1 %-Regelung (Pauschalmethode) als auch bei der Fahrtenbuchmethode.
Auch bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer findet diese Neuregelung Anwendung.
Fazit: Steuerliche Vorteile für teurere E-Dienstwagen nutzen
Mit der Anhebung der Preisgrenze auf 100.000 Euro verbessert sich die steuerliche Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erheblich. Unternehmen und Arbeitnehmer können künftig auch bei höherwertigen E-Fahrzeugen von der günstigen 0,25 %-Regelung profitieren – ein weiterer Anreiz, auf emissionsfreie Mobilität umzusteigen.

Wie berechnet sich der Steuervorteil bei einem Freiberufler bzw.Selbständigen mit gewerbliche Jahreseinnahmen vor Steuern ca.30.000 bzw.50.000 Euro.
Macht es Sinn ein Elektro Auto mit der 0,25%Regelung zu leasen um das zu versteuerte Einkommen zu reduzieren?
Besten Dank
Guten Tag,
wie verhält es sich mit einem gebrauchten Fahrzeug, das bereits vor dem Juli 2025 zugelassen war und einen BLP von über 70.000 Euro hatte. Gilt dann weiter das Datum der Erstzulassung für die Höhe des maximal zulässigen BLP oder gilt der Tag des Erwerbs durch den neuen Käufer, sprich gilt dann künftig für dieses Fahrzeug auch die 100.000 Euro-Grenze?
Hallo,
maßgeblich ist nicht die Erstzulassung oder der spätere Gebrauchtwagenkauf, sondern der Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung als Dienstwagen an den jeweiligen Arbeitnehmer.
Wird ein gebrauchtes Elektrofahrzeug einem Arbeitnehmer erstmals ab Juli 2025 als Dienstwagen überlassen, kann nach aktuellem Stand die neue 100.000-Euro-Grenze gelten, auch wenn das Fahrzeug bereits zuvor zugelassen war.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de