Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
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Im Jahre 2020 wurden 3,3 Millionen Einsprüche gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt – und meist mit gutem Recht! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.

Achten Sie bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids insbesondere auf die „Erläuterung zur Festsetzung„. In dem Fließtext am Ende des Bescheids,  muss das Finanzamt angeben, wenn und warum es bestimmte Aufwendungen oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Leider sind hier manche Formulierung in „Beamtendeutsch“ gehalten und manchmal schwer zu verstehen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, kann es daher durchaus hilfreich sein, einfach bei dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch nachzufragen und eine mündliche Erläuterung einzufordern.

Haben Sie einen Fehler gefunden oder versehentlich selbst bei der Abgabe der Steuererklärung einen Fehler gemacht, besteht die Möglichkeit, eine Änderung des Steuerbescheides mittels Einspruch einzureichen.

Keine Zeit verlieren

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Die Frist können Sie auch der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheides entnehmen.  Voraussetzung für einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ist, dass Sie durch den Steuerbescheid in irgendeiner Form benachteiligt werden.

Hier die wichtigsten Einspruchsgründe:

  • Sie haben vergessen, Aufwendungen geltend zu machen.
  • Das Finanzamt hat Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, bestimmte Arbeitsmittel, etc.) oder Sonderausgaben nicht  anerkannt.
  • Die geltend gemachten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wurden durch das Finanzamt nicht berücksichtigt.
  • Das Finanzamt hat steuerzahlerfreundliche Urteile und Verwaltungsanweisungen nicht angewendet.
  • Das Finanzamt hat sich schlicht verrechnet!

Bei Lohnsteuer kompakt finden Sie auch entsprechende Musterbriefe für einen Einspruch!

Tipp: Mit dem Steuerbescheid-Prüfer unterstützt Sie Lohnsteuer kompakt bei der Untersuchung Ihres Steuerbescheides auf Abweichungen und gibt hilfreiche Tipps für das Einlegen eines Einspruchs. Je nach dem an welcher Stelle durch Lohnsteuer kompakt eine Abweichung von Ihrer Steuererklärung festgestellt wird, werden Ihnen im Programm weitere Einspruchsbegründungen zur Auswahl angeboten.

Steuerbescheid gratis überprüfen

Das Finanzamt darf für die Überprüfung keine Gebühren verlangen – auch dann nicht, wenn der vermeintliche Fehler am Schluss doch korrekt ist. Durch einen Einspruch entstehen Ihnen also normalerweise keine Nachteile (Ausnahme: „Verböserung„).

Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid genau. Dabei entscheidet der Sachbearbeiter zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden. Gibt das Finanzamt Ihnen in allen vorgebrachten Punkten Ihres Einspruchs Recht, erhalten Sie als Abschluss des Einspruchsverfahrens einen neuen korrigierten Steuerbescheid.

Leider führt nicht jeder Einspruch zum Erfolg.  Aber es ist auch noch nicht alles verloren. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung kann Klage beim zuständigen Finanzgericht eingelegt werden. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht vertreten lassen.

I N F O

Einspruch auch durch einfache E-Mail zulässig
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, dass ein Einspruch auch durch einfache E-Mail eingelegt werden kann. Bestätigt werde diese Auffassung durch die im E-Government-Gesetz vom 25.7.2013 vorgenommene klarstellende Änderung des § 357 Abs. 1 AO.

 

4 Kommentare zu “Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen”:

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Dogan,

      wenn Sie Ihrer Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt abgegeben haben, können Sie ganze einfach die Ergebnisse des elektronischen Steuerbescheids mit den Berechnungsergebnissen von Lohnsteuer kompakt vergleichen. Unser Steuerbescheidprüfer zeigt Abweichungen an und hilft Ihnen bei Fehlern dabei, ggf. Einspruch einzulegen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. Mogge

    Hallo, kann ich meinen Einspruch den ich über Lohnsteuer kompakt erstellt habe, auch über Ihr Programm an das Finanzamt senden,so wie die Steuererklärung selbst?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Mogge,

      derzeit besteht die Option, Einsprüche mithilfe unseres Steuerbescheidprüfers zu formulieren und per Brief einzureichen. Die elektronische Übermittlung von Einsprüchen ist jedoch in der weiteren Entwicklung unseres Programms geplant.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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