Kredite steuerlich absetzen – Wann ist das möglich?

Wer einen Kredit aufnimmt, ist in der Regel nicht in der Position unnötig Geld verschwenden zu können. Es sollte daher darauf geachtet werden, einen Kredit zu wählen, dessen Zinsen vergleichsweise günstig ausfallen. So können die Kreditkosten möglichst gering gehalten werden. Damit dies gelingt, bietet es sich an, Kredite mit verschiedenen Konditionen zu vergleichen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit, mit der bei Aufnahme eines Kredites Geld gespart werden kann. In bestimmten Fällen können die Kosten für einen Kredit nämlich von der Steuer abgesetzt werden. Wir erläutern, unter welchen Umständen dies möglich ist.

Kredite für Immobilien

Wer beispielsweise einen Kredit aufnimmt, um eine Immobilie zu finanzieren, die anschließend weitervermietet wird, hat die Möglichkeit, die Zinsen steuerlich geltend zu machen. Auch wer bereits eine Immobilie vermietet oder verkauft hat und Modernisierungen vornimmt, um den Wert zu steigern, kann die Kreditzinsen in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.

Etwas anders verhält es sich, wenn der Eigentümer bzw. Vermieter selber in der Immobilie wohnt und nur einen Teil der Wohnung oder des Hauses vermietet. In diesem Fall können die Zinsen nur anteilig abgesetzt werden. So ist es auch, wenn sich ein Arbeitszimmer in einer Privatwohnung befindet.

Betriebliche Investitionen

Vor allem Selbständige nehmen oft Kredite auf, um Ihr Gewerbe überhaupt erst aufbauen können. Vorausgesetzt, dass der Kredit ausschließlich für derartige berufliche Investitionen verwendet wird, können die Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden. x

Was hierbei unbedingt beachtet werden muss: Es ist erforderlich, dass ordentliche Rechnung vorgelegt werden können, die die gewerbliche Verwendung des Kredites beweisen.

 

Kredite steuerlich absetzen – Wann ist das möglich?

Übersicht: Kredite steuerlich absetzen

 

Kredite für die Finanzierung einer Zweitwohnung

Nicht in jedem Fall können die Kosten für eine Zweitwohnung von der Steuer abgesetzt werden. Die Voraussetzung ist auch hier, dass die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig ist und somit als Zweitwohnsitz eingetragen ist. Ist dies der Fall, können Umzugskosten, Nebenkosten, die Kosten für einen Kfz-Stellplatz, die Rundfunkgebühren und im Falle eines Mietstreits sogar Gerichts- und Anwaltskosten abgesetzt werden. Insgesamt lassen sich bis zu 1000 Euro für eine Zweitwohnung steuerlich geltend machen.

Autokredite

Auch wenn es darum geht, die Kosten für einen Autokredit von der Steuer abzusetzen, verhält es sich wie in den oben beschriebenen Fällen. Lediglich wenn das Auto für berufliche Zwecke verwendet wird, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Wer sein privates Fahrzeug auch für berufliche Zwecke nutzt, wie es oft bei Freiberuflern der Fall ist, empfiehlt es sich, Protokoll über jegliche Fahrten zu führen. Schließlich können die Kreditkosten auch hier nur anteilig abgesetzt werden.

Ein Fahrtenbuch hilft dabei, einen Überblick zu behalten, welche Strecken aus beruflichen Gründen und welche aus privatem Anlass zurückgelegt wurden. Was hierbei unbedingt beachtet werden muss: Wer mit seinem Privatfahrzeug zur Arbeit fährt, kann diese Strecke nicht als berufliche Fahrt vermerken. Hierbei handelt es sich um eine private Fahrt.

Kredite steuerlich absetzen – das gibt es zu berücksichtigen:

Grundsätzlich gilt also, dass Kreditzinsen nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der aufgenommene Kredit dazu dient, Einkünfte zu erzielen und das Einkommen zu sichern. Wird der Kredit für private Zwecke wie beispielsweise eine Reise oder Hochzeit verwendet, ist es nicht möglich die Zinsen von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist in jedem Fall, dass schon im Kreditvertrag ersichtlich wird, zu welchem Zweck der Kredit aufgenommen wurde. Am besten kann dies direkt bei der Kreditanfrage angegeben werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, Nachweise über die tatsächliche Verwendung des Geldes zu erbringen. Jegliche Belege sollten also unbedingt aufbewahrt werden. Wer seinen Kredit für berufliche Zwecke verwendet und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, hat in den meisten Fällen die Möglichkeit die Kreditkosten von der Steuer abzusetzen und somit ein Menge Geld zu sparen.

6 Kommentare zu “Kredite steuerlich absetzen – Wann ist das möglich?”:

  1. Finke

    besteht die Möglichkeit, die Kreditzinsen abzusetzen, wenn für die Kanaldichtigkeitsprüfung die Aufnahme des Kredites notwendig war?
    Werden diese unter Werbungskosten eingetragen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo,

      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Sie in der Anlage V („Vermietungseinkünfte“) erfassen. Dort können Sie dann auch alle Ausgaben/Werbungskosten wie z.B. Kosten für Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Kreditkosten, etc., die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden sind, angeben.

      Zinsaufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum können Sie dagegen nicht in der Steuererklärung geltend machen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Willi Figura

    Ich habe einen Kredit für ein Baugrundstück aufgenommen. Auf dem Grundstück hat mein Sohn ein Eigenheim erichtet, das er im Jahr 2017 bezogen hat.
    Kann ich hier steuerlich etwas absetzen????

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Willi,

      wenn Sie das Grundstück an Ihren Sohn verpachtet haben, müssen Sie die Einkünfte im Rahmen der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Nadine

    Hallo,

    wir besitzen eine Eigentumswohnung, welche wir vermieten. Nun haben wir uns mit Hilfe eines Kredites ein Haus gekauft, wofür die Mietwohnung mit einer Grundschuld belastet wurde.
    Ist es möglich diese Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Nadine,

      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Sie in der Anlage V („Vermietungseinkünfte“) erfassen. Dort können Sie dann auch alle Ausgaben/Werbungskosten wie z.B. Kosten für Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Kreditkosten, etc., die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung der Eigentumswohnung entstanden sind, angeben.

      Zinsaufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum können Sie dagegen nicht in der Steuererklärung geltend machen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder