Kreditkosten steuerlich geltend machen?

Kreditkosten steuerlich geltend machen?
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Kaum ein Deutscher Bürger kommt ohne einen Kredit durchs leben. Ob große Anschaffungen wie Autos und Häuser oder kleinere wie ein neuer Fernseher – der Kredit macht es möglich. Speziell in den letzten Jahren haben die Deutschen verstärkt Kredite aufgenommen, was sich auf die historisch tiefen Zinssätze zurückführen lässt. Die günstigen Zinssätze gelten auf alle Kreditarten von Baukrediten, Autokrediten über den zweckungebunden Ratenkredit.

Im Jahr 2014 wurden laut verschiedenen Hochrechnungen über 17 Millionen laufende Ratenkredite gezählt. Man ist geneigt zu sagen, Deutschland lebt auf Pump. Doch im Vergleich zu vielen anderen Nationen, sind die Deutschen gute Kreditnehmer. Zuverlässig werden 97 Prozent der Kredite problemlos abgezahlt.

Interessant kann für viele auch die Option sein, die Kreditkosten und Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen.

Was genau darf abgesetzt werden?
Wer im durch einen Kredit finanzierten Eigenheim lebt, kann die Steuerkosten nicht absetzen. Wer allerdings die Immobilie verkauft oder vermietet, hat andere Möglichkeiten. Hier können die Kreditzinsen als Werbekosten bei Verdiensten durch Verpachtung geltend gemacht werden.

Allerdings muss der Kredit dafür verwendet werden, die Mieteinnahmen zu sichern. Zum Beispiel wenn ein undichtes Dach durch einen Kredit repariert wurde. Hier wurde der Kredit verwendet um das Eigentum zu sanieren und dadurch den Mietwert zu steigern. Diese Kosten sind problemlos von der Steuer absetzbar. Folglich können die Kreditkosten nur dann abgesetzt werden, wenn auf der anderen Seite die Einnahmen entsprechend sind.

Wichtig ist eine klare Abgrenzbarkeit, das Finanzamt muss erkennen können, dass der Kredit eindeutig zur Sicherung der Mieteinahmen verwendet wurde. Es empfiehlt sich ein Konto zu nutzen, welches ausschließlich genutzt wird um den Kredit und die zugehörige Immobilie zu verwalten. Speziell wenn der Vermietet eine Doppelhaushälfte besitzt, die eine vermietet und in der anderen selbst wohnt, kann es problematisch werden. Denn der ohne entsprechende Zuordnung der Reparaturleistung, wird das Finanzamt die Absetzung streichen.

Kredit für das Unternehmen
Wer für sein Unternehmen Anschaffungen über einen Kredit finanziert, kann natürlich die entstehenden Kosten absetzen. Ein gutes Beispiel wäre hier ein Laptop oder eventuell Büroausstattung. Wichtig ist es hierbei, alle Belege aufzubewahren und einzureichen.

Ist der Autokredit absetzbar?
Ist der PKW als Privatperson im Einsatz, kann nichts steuerlich geltend gemacht werden. Wird der PKW allerdings verwendet um Geld zu verdienen, wie es oft bei Selbstständigen oder Freiberuflern der Fall ist, können die Kosten abgesetzt werden.

Zweitwohnung
Wird wegen der beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung benötigt, lassen sich die Kosten für einen eventuellen Kredit absetzen. Abgedeckt werden: Umzugskosten, Renovierung, Makler, Miete und Nebenkosten.

Stefan Schröder, Finanzexperte bei einem größeren online Kreditvergleich rät dazu, im Vorfeld mit dem Steuerberater über den geplanten Kredit zu sprechen. So lässt es sich zweifelsfrei klären, was in welcher Form abgesetzt werden kann.

2 Kommentare zu “Kreditkosten steuerlich geltend machen?”:

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Schüler,

      Krankheitskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen und werden nach Abzug der zumutbaren Belastungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Steuerschuld errechnet sich dann auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens (vereinfacht gesagt: Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben).

      Wenn Sie unserer Steuerprogramm Lohnsteuer kompakt nutzen und dort Ihre Daten eingeben, wird das Ergebnis natürlich viel genauer.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Ob in Ihrem Fall auch die Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden können, sollten Sie im Zweifelsfall durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuersachen abklären lassen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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