Wer Schulden hat und dessen Einkommen gepfändet wird, darf trotzdem nicht mittellos werden. Genau dafür gibt es die Pfändungsfreigrenzen. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldnerinnen und Schuldner weiterhin ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können – etwa für Miete, Lebensmittel, Kleidung und laufende Kosten des Alltags.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen 2026. Das bedeutet: Von Arbeitseinkommen und Renten bleibt künftig ein etwas größerer Teil vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Besonders wichtig ist die Erhöhung für Personen mit Unterhaltspflichten, etwa gegenüber Kindern oder Ehegatten.
Warum gibt es Pfändungsfreigrenzen?
Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung erhält der Arbeitgeber einen Pfändungsbeschluss und muss den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens an den Gläubiger abführen. Der unpfändbare Teil bleibt dagegen bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 850c ZPO. Danach hängt die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens vor allem von zwei Punkten ab: dem monatlichen Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen, denen tatsächlich gesetzlicher Unterhalt gewährt wird. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst, seit 2021 grundsätzlich jährlich. Die neuen Werte ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026.
Wichtig ist: Die Pfändungsfreigrenzen gelten nicht nur für Arbeitseinkommen. Sie sind auch bei vielen Renten und beim Pfändungsschutzkonto, dem sogenannten P-Konto, von praktischer Bedeutung.
Pfändungsfreigrenzen 2026: Das ändert sich ab 1. Juli 2026
Der monatliche Grundbetrag steigt ab dem 1. Juli 2026 von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Wegen der Rundung in der Pfändungstabelle bleibt Arbeitseinkommen bei Personen ohne Unterhaltspflichten praktisch bis 1.589,99 Euro monatlich unpfändbar.
Auch die Zuschläge für Unterhaltspflichten steigen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag von 585,23 Euro auf 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der jeweilige Erhöhungsbetrag von 326,04 Euro auf 332,83 Euro.
Die wichtigsten Werte im Jahresvergleich
| Wert | Ab 1. Juli 2026 | Bis 30. Juni 2026 |
|---|---|---|
| Unpfändbares Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten | 1.589,99 Euro | 1.555,00 Euro |
| Zuschlag für die 1. unterhaltsberechtigte Person | 597,42 Euro | 585,23 Euro |
| Zuschlag für die 2. bis 5. unterhaltsberechtigte Person, jeweils | 332,83 Euro | 326,04 Euro |
| Maximal unpfändbarer Betrag bei 5 unterhaltsberechtigten Personen | 3.518,73 Euro | 3.444,39 Euro |
| Betrag, ab dem Einkommen grundsätzlich voll pfändbar ist | 4.866,30 Euro | 4.766,99 Euro |
Wie viel bleibt vom Einkommen geschützt?
Liegt das Nettoeinkommen unterhalb der maßgeblichen Freigrenze, ist es vollständig unpfändbar. Wer mehr verdient, muss aber nicht automatisch den gesamten Mehrbetrag abgeben. Auch oberhalb des Grundfreibetrags bleibt ein Teil des zusätzlichen Einkommens geschützt.
Der unpfändbare Anteil des Mehrbetrags beträgt:
| Unterhaltsberechtigte Personen | Unpfändbarer Anteil des Mehrbetrags |
|---|---|
| Keine unterhaltsberechtigte Person | 30 Prozent |
| 1 unterhaltsberechtigte Person | 50 Prozent |
| 2 unterhaltsberechtigte Personen | 60 Prozent |
| 3 unterhaltsberechtigte Personen | 70 Prozent |
| 4 unterhaltsberechtigte Personen | 80 Prozent |
| 5 unterhaltsberechtigte Personen | 90 Prozent |
Der darüber hinausgehende Teil ist pfändbar. Einkommen oberhalb von 4.866,30 Euro monatlich ist ab dem 1. Juli 2026 grundsätzlich vollständig pfändbar.
Beispiel: Pfändbares Einkommen ab Juli 2026
Ein lediger Arbeitnehmer ohne unterhaltsberechtigte Personen erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 5.000,00 Euro. Es liegt ein Pfändungsbeschluss über 50.000,00 Euro vor.
Ab dem 1. Juli 2026 ergibt sich folgende Berechnung:
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| Nettoeinkommen | 5.000,00 Euro |
| Voll pfändbarer Betrag oberhalb von 4.866,30 Euro | 133,70 Euro |
| Einkommen zwischen 1.590,00 Euro und 4.866,30 Euro | 3.276,30 Euro |
| Davon pfändbar bei keiner Unterhaltspflicht: 70 Prozent | 2.293,41 Euro |
| Insgesamt pfändbarer Betrag | 2.427,11 Euro |
| Verbleibender Betrag beim Arbeitnehmer | 2.572,89 Euro |
Das Beispiel zeigt: Auch bei einem Einkommen oberhalb der Freigrenze bleibt ein Teil des Mehrverdienstes geschützt. Der genaue pfändbare Betrag hängt aber immer von der konkreten Einkommenshöhe, der Zahl der berücksichtigungsfähigen Unterhaltspflichten und der jeweils gültigen Pfändungstabelle ab.
Was Arbeitgeber, Banken und Schuldner beachten müssen
Arbeitgeber müssen die neuen Pfändungsfreigrenzen 2026 ab dem 1. Juli 2026 in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Auch Kreditinstitute müssen die erhöhten Freibeträge beim P-Konto beachten, soweit der Schutz dort automatisch nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen berechnet wird.
Schuldnerinnen und Schuldner sollten sich dennoch nicht blind darauf verlassen, dass jede Anpassung automatisch erfolgt. In bestimmten Fällen wurde der unpfändbare Betrag individuell festgesetzt, etwa durch ein Gericht, das Finanzamt oder eine Stadtkasse. Dann kann es erforderlich sein, selbst aktiv zu werden und eine Anpassung zu beantragen.
Praxis-Tipp: P-Konto prüfen und Bescheinigung aktualisieren
Die höheren Pfändungsfreigrenzen gelten grundsätzlich auch für das Pfändungsschutzkonto. Auf einem P-Konto ist Guthaben bis zum jeweiligen Freibetrag vor Pfändung geschützt. Jede Kundin und jeder Kunde kann verlangen, dass ein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird.
Wer Unterhalt leistet oder bestimmte Sozialleistungen für andere Personen entgegennimmt, sollte prüfen lassen, ob ein erhöhter Freibetrag auf dem P-Konto eingetragen werden kann. Dafür ist häufig eine entsprechende Bescheinigung erforderlich. Wird eine alte Bescheinigung verwendet, kann es sinnvoll sein, diese rechtzeitig zu aktualisieren.
Hilfreiche Rechner zur Pfändung
Zur Orientierung können Schuldnerinnen und Schuldner zusätzlich Online-Rechner der Justiz Nordrhein-Westfalen nutzen. Mit dem Pfändungsfreigrenzen-Rechner lässt sich der voraussichtlich unpfändbare Teil des Nettoeinkommens berechnen.
Wer eine individuelle Übersicht benötigt, kann außerdem den Pfändungstabellen-Generator verwenden. Dort lassen sich Pfändungstabellen nach § 850c ZPO für unterschiedliche Einkommensbereiche und Zeiträume erstellen.
Fazit: Die Erhöhung hilft, bleibt aber knapp bemessen
Die höheren Pfändungsfreigrenzen 2026 verschaffen Schuldnerinnen und Schuldnern etwas mehr finanziellen Spielraum. Das ist wichtig, weil Lebenshaltungskosten, Mieten und Energiepreise viele Haushalte weiterhin stark belasten. Besonders Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den höheren Zuschlägen.
Trotzdem bleibt der Pfändungsschutz nur ein Mindestschutz. Wer von einer Pfändung betroffen ist, sollte die neue Pfändungstabelle ab dem 1. Juli 2026 prüfen, die eigene Lohnabrechnung kontrollieren und bei einem P-Konto rechtzeitig klären, ob der richtige Freibetrag berücksichtigt wird. Bei individuell festgesetzten Freibeträgen kann ein Antrag auf Anpassung notwendig sein.
