Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Die Einnahmen aus Solarstrom können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.
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Frührentner: Vergütungen für Solarstrom als schädlicher Hinzuverdienst
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefährden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 beträgt die unschädliche Grenze für den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Deutschland einig Steuerland. Diese Abgaben fallen in der Bundesrepublik an!
Bei jedem Deutschen stehen auf der Gehaltsabrechnungen Abzüge von Steuern. Wir zahlen Mehrwertsteuer im Supermarkt und an der Tankstelle schlägt der Staat per Mineralölsteuer kräftig auf den Spritpreis drauf. 2013 flossen beispielsweise über 600 Milliarden Euro in die Steuertöpfe – was pro Kopf einer Summe von 7.661 Euro entspricht, wie auf dieser Seite nachgelesen werden kann.
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