Die Arbeitsfreistellung im Ausland im Kontext der Doppelbesteuerung ist in der Praxis ein sensibles Thema. Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland vorübergehend im Ausland tätig ist und dort noch während des Einsatzes unter Fortzahlung des Arbeitslohns freigestellt wird. Dann stellt sich die entscheidende Frage: Welcher Staat darf den weitergezahlten Arbeitslohn besteuern?
