Ab Juli 2025 wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge deutlich attraktiver: Die Preisgrenze für die steuerliche Vergünstigung steigt von 70.000 auf 100.000 Euro. Davon profitieren nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer mit einem betrieblich überlassenen E-Auto.
Schlagwort: Dienstwagenbesteuerung
Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019
Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung, mit denen sie zur Arbeit fahren und die sie auch privat nutzen können (Firmenfahrräder). Wie beim Firmenwagen müssen die Mitarbeiter auch beim Firmenfahrrad seit 2012 einen geldwerten Vorteil versteuern. Und zwar monatlich 1 % des Listenpreises (sog. 1 %-Durchschnittsmethode). Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (koordinierter Ländererlass vom 23.11.2012, BStBl. 2012 I S. 1224).
Weiterlesen

