Schlagwort: Fahrtkosten

Steuertipps: Auf den letzten Drücker!

2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Auswärtstätigkeit: Kostenloser Snack oder Imbiss als vollwertige Mahlzeit

Oftmals wird anlässlich von Auswärtstätigkeiten, wie Seminaren und Besprechungen, auf Kosten des Arbeitgebers ein Snack oder Imbiss zur Verfügung gestellt, z. B. belegte Brötchen, Brezen, Kuchen, Obst. Im Geschäftsalltag ist das Anbieten von Gebäck oder einem Snack üblich, dient dem positiven Verlauf der Veranstaltung und ist auch für die Konzentration der Teilnehmer hilfreich. Die Frage ist, ob trotz dieser „kleinen Verpflegung“ der Verpflegungspauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.
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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Wie unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit?

Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
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Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai

Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Werbungskosten – Kosten für die Arbeit

Wer noch nie das Wort Werbungskosten gehört hat, vermutet vielleicht hinter dem Begriff Kosten für Reklame. Das ist natürlich falsch. Vielmehr handelt es sich bei Werbungskosten um Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten sind Beispiele für die Vielzahl von Werbungskosten.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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Wenn Oma die Kinder betreut, kann man die Fahrtkosten von der Steuer absetzen

Es kommt sicher häufiger vor, dass die Großeltern auf ihre Enkelkinder aufpassen, ohne dafür bezahlt werden zu wollen. Nun können Eltern des Kindes, die den Großeltern wenigstens die daraus resultierenden Fahrtkosten erstatten, diese von der Steuer absetzen. Denn bei entsprechender Vertragsgestaltung sind diese Kosten erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß § 4f Einkommensteuergesetz. Dieser Ansicht ist der 4. Senat des Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 9. Mai 2012, Az. 4 K 3278/11).
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Höhere Fahrtkosten in den meisten Outsourcing-Fällen

Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind nur eingeschränkt mit der Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) steuerlich abziehbar. Regelmäßige Arbeitsstätte kann aber nur die Betriebsstätte des Arbeitgebers sein, die der Arbeitnehmer nicht nur gelegentlich, sondern fortdauernd aufsucht, um dort seine arbeits- oder dienstvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

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Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums in voller Höhe absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können.
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