Schlagwort: Pflegeunterstützungsgeld

Pflege: Zahlreiche Leistungsverbesserungen, aber höhere Beiträge

Das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ enthält nicht nur eine Erhöhung des Beitragssatzes, sondern im Gegenzug auch Leistungsverbesserungen. So sollen die Pflege zuhause gestärkt und pflegende Angehörige entlastet werden, Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte verbessert werden, digitale Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende leichter zugänglich und besser nutzbar werden („Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“).


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Pflegeunterstützungsgeld ist steuer- und progressionsfrei

Berufstätige, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, müssen in dieser schwierigen Phase Familie, Pflege und Beruf in Einklang bringen. Seit dem 1.1.2015 gewährt das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ Verbesserungen durch das Pflegeunterstützungsgeld: Im akuten Notfall, während einer längeren Krankheit und bei einer langen Pflegebedürftigkeit.
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