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Pflegeunterstützungsgeld ist steuer- und progressionsfrei

Berufstätige, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, müssen in dieser schwierigen Phase Familie, Pflege und Beruf in Einklang bringen. Seit dem 1.1.2015 gewährt das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ Verbesserungen durch das Pflegeunterstützungsgeld: Im akuten Notfall, während einer längeren Krankheit und bei einer langen Pflegebedürftigkeit.
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