Neben dem allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der vom Versicherten und vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen wird, mussten die Versicherten in den Jahren 2009 bis 2014 einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag von 0,9 % und bei manchen Kassen einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag alleine bezahlen.
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Schlagwort: Krankengeld
Krankengeld: Progressionsvorbehalt bei gesetzlich Versicherten ist rechtens
Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
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