Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich mehr Zeit für die Abgabe. Trotzdem kann das Finanzamt in bestimmten Fällen eine Vorabanforderung der Steuererklärung aussprechen und die Erklärung früher verlangen. Ein aktueller Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln zeigt jedoch: Eine solche Aufforderung darf nicht nur pauschal mit dem Gesetz begründet werden.
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