(2012)
Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt Ihnen der Staat auf vermögenswirksame Leistungen (vL), die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und anlegen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jedoch nicht bei allen vL-Anlageformen.
Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vL genutzt werden.
Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht über 17.900 Euro liegt (bei Verheirateten das Doppelte: 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.
Bei den Bausparverträgen gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Eine zusätzliche Wohnungsbauprämie, die man bis zu einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro jährlich erhält (bei Eheleuten das Doppelte).
Tipp: So niedrig sind die Einkommensgrenzen nicht wirklich, denn sie beziehen sich nicht auf das Jahres-Bruttoeinkommen sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Steuerpauschbeträge, Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge mindern das Einkommen entsprechend.
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