(2012)
Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lebens- und Rentenversicherungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen war und ist nur für klassische kapitalbildende Verträge gegeben. Die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung können dageegen nicht als Sonderausgaben angesetzt werden, da sie nicht zu den geförderten Sparformen gehört.
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist also nicht steuerlich absetzbar und die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Gefördert werden fondsgebundene Lebensversicherung lediglich als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. im Bereich der Basis-Rente (Rürup-Rente) nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
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