(2013)		  
		                Welche Umzugskosten kann ich absetzen?		  		  
		   		      	      		       		    	      	  					  		      	      	  		      	      					
           	           	
           	                
  			      			                    			
   				
  			  
				
				  				  				  				  				  				  				  				In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung können Sie die  entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt  bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der  Wohnungssuche entstehen wie zum Beispiel Fahrtkosten zur  Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren sind als  Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das  Finanzamt an. So können Sie die Kosten der Spedition, Aufwendungen für  einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die  Maklergebühr zur Erlangung der neuen Wohnung ist absetzbar. 
Bitte  beachten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten  Haushaltsführung einzeln nachweisen müssen, da die Umzugskostenpauschale  nicht gewährt wird, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern. 
Die  Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt übrigens auch für Ihren Rückumzug  in Ihre Hauptwohnung. Falls Sie beim Auszug aus Ihrer Zweitwohnung  Schönheitsreparaturen durchführen müssen, können Sie diese in der  Steuererklärung angeben.
  				
  				  				  				  				  				
							
				  
								  
					
                    
                    
                    
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