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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Was ist der Progressionsvorbehalt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): What is the progression clause?

Steuerfreie Lohnersatzleistungen - für Nicht-Arbeitnehmer auch Einkommensersatzleistungen genannt - sowie steuerfreie Auslandseinkünfte werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Der Progressionsvorbehalt führt dazu, dass die steuerfreien Ersatzleistungen dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Für diesen Betrag wird nun ein besonderer Steuersatz ermittelt. Und mit dem besonderen Steuersatz wird dann das zu versteuernde Einkommen - ohne die Lohnersatzleistungen - besteuert (§ 32b Abs. 2 EStG). Insgesamt führen die Progressionseinkünfte also zu einer höheren Besteuerung Ihrer übrigen Einkünfte.

Die meisten Lohnersatzleistungen finden Sie nicht auf der Lohnsteuerkarte wieder. Dazu gehören gemäß § 32b EStG:

  • Altersübergangsgeld
  • Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag
  • Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Arbeitslosengeld
  • Eingliederungshilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
  • Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Insolvenzgeld
  • Insolvenzgeld nach dem Sozialgesetzbuch
  • Krankengeld nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch des Sozialgesetzbuches
  • Krankengeld nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
  • Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, die dem Lebensunterhalt dienen
  • Mutterschaftsgeld
  • Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz
  • steuerfreie Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG
  • Teilarbeitslosengeld
  • Übergangsgeld
  • Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch
  • Unterhaltsgeld
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Bundesseuchengesetz
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
  • Verletztengeld
  • Versorgungskrankengeld nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Vorruhestandsgeld (nach dem Einigungsvertrag)
  • Zuschuss nach der Mutterschutzverordnung oder entsprechenden Landesregelungen
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Wichitg: Alle steuerfreien Leistungen, die nicht in § 32b EStG aufgezählt sind, unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt und sind daher in der Steuererklärung nicht anzugeben. Daunter fällt zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Diese Beträge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Bewertungen des Textes: Was ist der Progressionsvorbehalt?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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