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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Which income replacement benefits do not need to be declared in the tax return?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer ab 1.8.2006
  • Arbeitslosengeld II ab 2005
  • Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
  • Betreuungsgeld ab 1.8.2013
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (R 4 Abs. 3 LStR).
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder

Bewertungen des Textes: Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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