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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Which income replacement benefits do not need to be declared in the tax return?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer
  • Arbeitslosengeld II
  • Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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