Was ist besser: IV/IV oder III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren?
Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Die optimale Steuerklassenkombination hängt von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen und finanziellen Prioritäten ab. Hier ein Überblick, wie die verschiedenen Kombinationen wirken:
IV/IV mit Faktorverfahren: Fair und ausgeglichen
- Die Lohnsteuerbelastung wird nach dem tatsächlichen Verhältnis der Arbeitslöhne zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
- Ideal, wenn beide Partner Einkommen erzielen, aber unterschiedlich hohe Gehälter haben.
- Pflicht zur Steuererklärung: Es wird sichergestellt, dass zu viel oder zu wenig gezahlte Steuer ausgeglichen wird.
III/V: Geringe Steuerabzüge im Kalenderjahr
- Ein Ehepartner (Steuerklasse III) zahlt deutlich weniger Lohnsteuer, der andere (Steuerklasse V) zahlt dafür mehr.
- Besonders vorteilhaft bei großen Einkommensunterschieden, wenn ein Partner den Hauptverdienst erzielt.
- Achtung: Bei dieser Kombination besteht immer die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, um mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen auszugleichen.
IV/IV: Einfach und ohne Steuererklärungspflicht
- Beide Ehepartner zahlen jeweils nach dem gleichen Steuertarif, unabhängig von ihren Einkommen.
- Geeignet für Partner mit ähnlichen Einkommen, da keine größeren Nachzahlungen oder Rückerstattungen zu erwarten sind.
- Option: Überzahlte Steuer kann auf Antrag durch eine Steuererklärung erstattet werden.
Weitere Aspekte zur Steuerklassenwahl
- Einfluss auf Lohnersatzleistungen: Die Steuerklassenwahl beeinflusst die Höhe von Entgelt- und Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Diese Leistungen basieren auf dem Nettoeinkommen, das von der gewählten Steuerklasse abhängt.
- Wechsel der Steuerklassen: Ein Wechsel der Steuerklasse oder die Wahl des Faktorverfahrens im laufenden Jahr kann zu unerwarteten Auswirkungen führen, insbesondere bei:
- Bezug von Lohnersatzleistungen
- Altersteilzeit oder ähnlichen Vereinbarungen
- Pflicht zur Steuerveranlagung:
- Bei den Kombinationen III/V und IV/IV mit Faktorverfahren besteht immer die Pflicht zur Steuererklärung.
- Für IV/IV ohne Faktorverfahren besteht diese Pflicht nur in bestimmten Fällen, wie z. B. bei hohen Nebeneinkünften.
- Vorab-Beratung: Wenn Sie planen, Entgelt-/Lohnersatzleistungen in Anspruch zu nehmen oder bereits beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Sozialleistungsträger informieren. In der Altersteilzeit kann auch eine Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber sinnvoll sein.
Fazit: Die Steuerklassenwahl hat direkte Auswirkungen auf die monatliche Lohnsteuerbelastung und die Höhe von Lohnersatzleistungen. Sie beeinflusst jedoch nicht die Höhe der endgültigen Einkommensteuer, da diese auf
Rechner
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