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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So zahlen Sie nicht etwa weniger Einkommenssteuer voraus. Jedoch wird der Kinderfreibetrag zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugezogen, die dadurch geringer ausfallen.

Sie müssen diesen Freibetrag in der Regel im örtlichen Bürgeramt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Neben einem gültigen Pass und der Lohnsteuerkarte ist dem Mitarbeiter des Amtes auch die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eheliche Gemeinschaften brauchen eine Vaterschaftsanerkennung.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:

- Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerkarte
-  Abstammungsurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
-  ggf. Lebensbescheinigung


Wenn ein Kind nicht in der elterlichen Wohnung lebt, muss dem Bürgeramt zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorgelegt werden. Diese muss das Kind bei seiner Gemeinde beantragen.
Dieser Nachweis für den Eintrag der Freibeträge darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.

Tipp: Ab 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Änderungen für das Steuerjahr 2011 müssen auf der Steuerkarte für 2010 geändert werden. Dafür ist dann das Finanzamt zuständig.

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