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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Wann wird die Berufs- oder Schulausbildung meines volljährigen Kindes anerkannt?

Für volljährige Kinder unter 25 erhalten Sie auch weiterhin Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, wenn sich Ihr Kind in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet. Hiermit muss es mindestens zehn bis 15 Wochenstunden verbringen. Für jeden Monat wird einzeln geprüft, ob bei Ihrem Kind eine Berufsausbildung vorliegt. Sie haben letztmals Anspruch auf Kindergeld bei einem volljährigen Kind in dem Monat, in dem diese Ausbildung endet.
Die Berufsausbildung darf sowohl im In- als auch im Ausland stattfinden. Es muss keine Maßnahme sein, die für einen bestimmten Beruf zwingend erforderlich ist. Es geht vielmehr um den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die eine Grundlage für den von Ihrem Kind angestrebten Beruf sind.
Zu einer Ausbildung gehört auch der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fachhochschule oder Hochschule. Selbstverständlich zählen auch eine praktische Ausbildung wie eine Lehre oder ein Fernlehrgang zu den Berufsausbildungen. Auch die Promotion im Anschluss an ein Studium sowie ein Referendariat, der Besuch einer Meisterschule, ein Sprachaufenthalt im Ausland oder ein Praktikum zählen zu den Berufsausbildungen.

Eine praktische Ausbildung oder ein Hochschulstudium endet, wenn das Prüfungsergebnis schriftlich bekannt gegeben wird. Der Anspruch auf Kindergeld fällt allerdings sofort weg, wenn Ihr Kind die Ausbildlung abbricht oder nach den Prüfungen aber vor Bekanntgabe der Ergebnisse eine Tätigkeit in Vollzeit annimmt. Auch ein Auslandsaufenthalt als Au-pair gilt als Berufsausbildung, wenn der dazugehörige Sprachunterricht mindestens zehn Wochenstunden umfasst.

Tipp: Auch wenn Ihr Kind neben dem Studium in Vollzeit arbeitet, haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind den Studienabschluss ernsthaft anstrebt. Hierzu reicht eine wöchentliche Ausbildungszeit von zehn bis 15 Stunden. Der Anspruch besteht ebenfalls fort, wenn sich Ihr Kind in der Wehr- oder Zivildienstzeit befindet und begleitend eine Ausbildung absolviert.

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