(2010)
Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?
Nicht unerheblich ist auch die Frage nach dem Alter des Kindes. Hierbei ist die familiäre Situation der Eltern ausschlaggebend: Erwerbstätige Alleinerziehende und zusammenlebende, erwerbstätige Eltern können 2/3 der Betreuungskosten jedoch maximal 4.000 Euro je Kind wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten absetzen. Dies gilt für Kinderbetreuungskosten für ein Kind unter 14 Jahren bzw. für behinderte Kinder.
Liegen keine erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten vor, können diese aber als Sonderausgaben in die Steuererklärung eingetragen werden. Ist ein Elternteil in Ausbildung, behindert oder für längere Zeit krank, dann sind die Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren bzw. für behinderte Kinder als Sonderausgaben absetzbar. Leben die Eltern des Kindes zusammen, müssen beide Elternteile diese Voraussetzungen erfüllen oder der andere Elternteil muss erwerbstätig sein.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, könne die Kinderbetreuungskosten für Kinder im Alter von drei, vier oder fünf Jahren von der Steuer abgesetzt werden.
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