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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Erfassung Ihres Arbeitgebers

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Erfassung Ihres Arbeitgebers

Geben Sie hier bitte den Namen der Firma ein, für die Sie tätig sind.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen.

Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.
Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

Bewertungen des Textes: Erfassung Ihres Arbeitgebers

         

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

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