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(2010) Steueränderungen 2010

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Steueränderungen 2010

Das betrifft alle Bürger
•    Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wurde um 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben.
•    Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind ab 2010 in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
•    Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde von 3.864 Euro auf 4.368 Euro angehoben, der BEA-Freibetrag von 2.160 Euro auf 2.640 Euro.
•    Kindergeld: Das Kindergeld wurde um 20 Euro pro Kind erhöht.
•    Unterhaltshöchstbetrag: Der Unterhaltshöchstbetrag wurde von 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben.
•    Spenden: Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Dienststellen im EU-/EWR-Ausland sind als Sonderausgaben absetzbar.
•    Versicherungsbeiträge: Ist der Versicherungshöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro nicht mit Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist, können Beiträge zu "anderen Versicherungen" abgesetzt werden. Sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung höher sind als der Versicherungshöchstbetrag, können diese in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden, auch über den Höchstbetrag hinaus. Dann können andere Versicherungsbeiträge aber nicht mehr geltend gemacht werden.

Das betrifft Arbeitnehmer
•    Faktorverfahren für Ehepaare: Ehepartner, die beide Arbeitslohn beziehen, beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, können anstelle der Steuerklassenkombinationen III / V und IV / IV die Steuerklasse IV mit Faktor wählen.
•    Arbeitnehmer-Sparzulage: Die zweijährige Antragsfrist wurde gestrichen. Damit beträgt die Antragsfrist, wie die Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung, vier Jahre.
•    Umzugskostenpauschale: Bei einem beruflich bedingten Umzug steigt die Pauschale für Ledige von 628 Euro auf 636 Euro, für Verheiratete von 1.256 Euro auf 1.271 Euro.
•    Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit: Hotelrechnungen müssen die Kosten für die Übernachtung (mit 7 Prozent MwSt.) getrennt von den übrigen Leistungen (mit 19 Prozent MwSt.) ausweisen.  Dabei können Leistungen (etwa Frühstück, Internetnutzung, Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice, Transport, oder Parkplatz) mit 19 Prozent Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit der Dienstreise stehen, zusammengefasst werden.
•    Vorsorgeaufwendungen: Die Vorsorgepauschale in der Steuerveranlagung entfällt. Dafür können die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. zu anderen Versicherungen sowie zur Rentenversicherung abgesetzt werden.

Das betrifft Sparer und Anleger
•    Ausländische Lebensversicherungen: Inländische Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen sind ab 2010 zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer verpflichtet.
•    Zinssteuer in Belgien: Belgien versendet nun automatische Kontrollmitteilungen an die Heimatländer der Anleger. Bisher hatte das Land die EU-Zinssteuer anonym einbehalten.
•    Verlustverrechnung bei Eheleuten: Ab 2010 gibt es eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag beider Ehepartner vorliegt.
•    Discount-Zertifikate: Steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können die  durch den Umtausch entstandenen Verluste, wenn Anleger bei Fälligkeit ihrer Discountzertifikate anstelle des Nennwerts die unter den Schwellenkurs gefallenen Aktien ins Depot gebucht bekommen.
•    Geschlossene Fonds: Der Treuhand-Erlass aus dem Jahre 2005 entfällt. Damit wird die Treuhandbeteiligung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr schlechter gestellt.

Das betrifft Selbständige und Freiberufler
•    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es eine Sofortabschreibung bis 410 Euro. Das bedeutet, dass zum Beispiel Arbeitsmittel, die weniger als 410 Euro netto kosten, sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Teurere Anschaffungen müssen auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
•    Wahlrecht für geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei der Anschaffung von GWG die einen Wert zwischen 150 und 410 Euro netto haben, besteht für Unternehmen ab 2010 ein Wahlrecht: Sie können sie Ware entweder im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben oder in einen Sammelposten aufnehmen, den sie über die Dauer von fünf linear abschreiben. In den Sammelposten fließen dann alle Güter ab einem Wert 150 Euro bis zu einem Nettobetrag von 1000 Euro.
•    Einkünfte von Berufsbetreuern: Die Einkünfte eines Berufsbetreuers flossen bisher als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ in die Steuererklärung. Ab 2010 sind sie nun „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“. Sie unterliegen damit nicht mehr der Gewerbesteuer. Außerdem kann die Gewinnermittlung nun mit der Einnahmen-Überschussrechnung erfolgen, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

Das betrifft Vermieter
•    Mietimmobilie im EU-Ausland: Auch vermietete Immobilien im EU-Ausland dürfen nun degressiv abgeschrieben werden. Diese Neuregelung gilt auch in allen noch offenen Steuerfällen.

Das betrifft Rentner und Pensionäre
•    Besteuerungsanteil für Neurentner: Wer im Jahre 2010 erstmals seine Rente bezieht, muss einen Anteil von 60 Prozent des Rentenbetrages versteuern.
•    Auslandsrentner: Zum 1. April 2010 werden in die Besteuerung auch Renten einbezogen, die von ausländischen Zahlstellen gezahlt werden. Jedoch nur, wenn die zugrunde liegenden Beiträge ganz oder teilweise bei der Ermittlung der Sonderausgaben berücksichtigt wurden.
•    Geringerer Altersentlastungsbetrag: Wer im 2009 das 64. Lebensjahr vollendet hat, bekommt im Jahr 2010 erstmals den Altersentlastungsbetrag in Höhe von 32 Prozent, höchstens jedoch 1.520 Euro – zeitlebens.
•    Neupensionäre: Einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 32 Prozent, höchstens jedoch bis zu 2.400 Euro, bekommen Neupensionäre die im Jahr 2010 erstmals eine Pension, Betriebsrente oder darauf beruhende Hinterbliebenenbezüge beziehen. Außerdem erhalten sie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 720 Euro.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Schenkungssteuer-Rechner: Wenn Sie ein großzügiges Geschenk erhalten, kann es sein, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Steuern der Staat erhebt.
  • Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.

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FOCUS Money 02/2023

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