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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich eine Steuerermäßigung bekommen für Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen?

Ja, es gibt Steuerermäßigungen auch für Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen. Die Übungsleiterpauschale gilt nur für pädagogische oder pflegende Tätigkeiten.

Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sie bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten, ohne die Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale erfüllen zu müssen. Diese Aufwandsentschädigung ist für jede gemeinnützige Arbeit bis zu dieser Höhe steuerfrei.

Aktuell: Der Ehrenamtsfreibetrag wird gewährt, wenn die Tätigkeit "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken" dient und in einer steuerbegünstigten Organisation oder einem gemeinnützigen Verein erfolgt. Bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist keine weitere Bedingung erforderlich (BFH-Urteil vom 8.5.2024, VIII R 9/21).

Tätigkeiten, die unter die 840-Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014):

  • Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer.
  • Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart.
  • Aufsichtspersonen.
  • Bürokräfte, Reinigungspersonal.
  • Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren.
  • Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich.
  • Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen.
  • Helfer im kirchlichen Leben.
  • Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden.
  • Tierpfleger in einem Tierheim.
  • Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad.
  • Kirchenvorstand.
  • Patientenfürsprecher im Krankenhaus.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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