Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Studienkosten: Wann sind sie steuerlich absetzbar?

Aufwendungen für ein Erststudium nach dem Abitur oder für eine erste Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind nur bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 9 Abs. 6 EStG). Diese Begrenzung ist verfassungskonform. In anderen Fällen können die Studienkosten jedoch unbegrenzt als Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben abgezogen werden, etwa bei einem Zweitstudium oder berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen nach der Erstausbildung.

In folgenden Fällen sind Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig:

  • Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung: Zum Beispiel ein Studium nach einer Lehre (BFH-Urteil vom 18.6.2009, BStBl. 2010 II S. 816).
  • Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses: Etwa bei Offizieren, Berufssoldaten oder im dualen Studium.
  • Zweitstudium: Nach einem abgeschlossenen Erststudium, wenn das Studium in einem berufsbezogenen Zusammenhang steht.
  • Masterstudium: Da es ein abgeschlossenes Bachelor- oder anderes Studium voraussetzt, gilt es als Zweitstudium.
  • Promotion: Die Kosten einer Promotion sind als Werbungskosten absetzbar, sofern sie berufsbezogen ist.
  • MBA-Studium: Ein MBA ist ebenfalls ein Zweitstudium und die Kosten sind voll absetzbar.
  • Parallelstudiengänge: Wird ein zweiter Studiengang nach Abschluss des ersten fortgeführt, gelten die Kosten des zweiten Studiums als Werbungskosten.
  • Referendariat: Bei Juristen und Lehramtsanwärtern sind die Aufwendungen nach dem ersten Staatsexamen voll absetzbar.

Sonderfall: Studienwechsel ohne Abschluss: Wechselt ein Student den Studiengang ohne Abschluss des ersten Studiums, beispielsweise von Rechtswissenschaften zu Medizin, ist der neue Studiengang kein Zweitstudium. In diesem Fall können die Aufwendungen nur bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

Bewertungen des Textes: Studienkosten: Wann sind sie steuerlich absetzbar?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 4

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt