Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?
Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zur berufsständischen Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können außerdem freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur landwirtschaftlichen Alterskasse geltend machen.
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung:
Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird, fallen die abzugsfähigen Sonderausgaben oft niedriger aus. Die Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden, der an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist.
Höchstbeträge 2024:
- 27.566 Euro für Ledige
- 55.132 Euro für Verheiratete
Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 % steuermindernd wirksam.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
Zusätzlich können sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden:
- Bis zu 1.900 Euro, wenn Sie steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten.
- Bis zu 2.800 Euro, wenn Sie keine steuerfreien Zuschüsse erhalten.
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