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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie berechnet sich die Opfergrenze?

Die Opfergrenze legt fest, wie viel von Ihren finanziellen Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen (z. B. Eltern) steuerlich anerkannt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Sie durch die Unterstützung nicht übermäßig belastet werden. Die Opfergrenze begrenzt den Betrag, den Sie absetzen können, auf einen Teil Ihres Nettoeinkommens.

Das Nettoeinkommen umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld), abzüglich Steuern (Lohn-, Kirchensteuer), Sozialabgaben, Solidaritätszuschlag sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder der tatsächlichen Werbungskosten.

Berechnung der Opfergrenze:
  • 1 % je volle 500 Euro Nettoeinkommen.
  • Maximal werden 50 % des Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
  • Der Prozentsatz verringert sich um 5 Prozentpunkte pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und um 5 Prozentpunkte für den Ehepartner. Insgesamt kann sich die Opfergrenze um maximal 25 % verringern.
Beispielrechnung:
  • Jahresnettoeinkommen: 24.000 Euro
  • 1 % je volle 500 Euro: 48 %
  • Abzüge: Ehepartner (-5 %), 2 Kinder (-10 %)
  • Verbleibend: 33 %
  • Opfergrenze: 33 % von 24.000 Euro = 7.920 Euro

Von den 9.000 Euro, mit denen Sie Ihre Eltern unterstützen, werden steuerlich nur 7.920 Euro anerkannt. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro, zuzüglich eventuell übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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